
Zur Prüfung befähigte Person von Notduschen
Im eintägigen Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Notduschen" werden die rechtlichen Grundlagen der Prüfung von Arbeitsmitteln ebenso wie die technischen Grundbegriffe für Not- und Augenduschen vorgestellt. Begriffsbestimmungen und die Inbetriebnahme von Notduschen / Sicherheitsnotduschen / Rettungsduschen werden ebenso näher erläutert wie die regelmäßig durchzuführenden Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen.
Typische technische und organisatorische Probleme beim Umgang mit Not- und Augenduschen werden benannt und es wird gezeigt, wie die erforderliche Dokumentation erstellt und nachgewiesen werden kann. Sie erfahren die Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person für Notduschen.
Die Schulungsinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einem erfahrenen Experten praxisbezogen erläutert. Dabei werden eine funktionsfähige Körperdusche und eine Augendusche vor Ort besichtigt, um die praktische Anwendung, Funktionsweise und sicherheitstechnischen Anforderungen direkt am Objekt zu veranschaulichen.
Zum Thema
Jeder Betreiber von Notduschen - z. B. in chemischen Anlagen und Laboratorien - ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen.
Notduschen dürfen erst in Betrieb genommen werden, wenn sie durch eine Befähigte Person zur Prüfung von Notduschen überprüft wurden. Die Berufsgenossenschaften z.B. verpflichten den Unternehmer, seine Körper- und Augenduschen mindestens einmal monatlich durch eine von ihm beauftragte Person auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen und diese Prüfung ist zu dokumentieren.
Im Seminar werden Mitarbeiter zu befähigten Personen Notduschen ausgebildet, um Not- und Augenduschen auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen zu können.
Zielsetzung
Das Seminar bietet das Know-how zur Bestellung als befähigte Person Notduschen, die das Arbeitsmittel Notduschen einer regelmäßigen Prüfung und Kontrolle unterzieht und vorgeschriebenen Dokumentationspflichten nachkommt.
Teilnehmerkreis
Laborleiter in Betrieben und Universitäten, Geschäftsführer von Untersuchungslaboratorien, Hersteller von Laborausrüstungen, betriebliche Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, (angehende) befähigte Personen Notduschen, alle eigenen Mitarbeiter und Mitarbeiter von externen Service- und Wartungsbetrieben, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Notduschen und Augenduschen durchführen.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
USP
Funktion von Notduschen, Augenduschen, Augenspülflaschen prüfen und dokumentieren
Gefährdungsbeurteilungen erstellen
Zusatzqualifikation Befähigte Person
Programm
Referenten
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Mehr zu diesem Thema
Häufig von Teilnehmenden gestellte Fragen zum Thema ‚Augen- und Körperduschen‘
Wann müssen Körper- und Augenduschen vorhanden sein?
Immer dann, wenn mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, die Haut oder Augen verätzen oder verletzen können, z. B. in Laboren, Chemiebetrieben, Werkstätten, Galvanik oder überall dort, wo mit Säuren, Laugen oder heißen Flüssigkeiten umgegangen wird.
Gibt es Vorschriften oder Normen für Körper- und Augenduschen?
Ja. Die wichtigsten Regelwerke sind:
- DIN EN 15154 (Teile 1–5): Anforderungen an Notduschen
- TRGS 526 / TRGS 200 (Technische Regeln für Gefahrstoffe)
- ASR A4.3 (Arbeitsstättenregel zu Sanitärräumen)
- Auch DGUV-Vorschriften (z. B. DGUV Regel 109-003 für Labore)
Muss jede Dusche an eine Trinkwasserleitung angeschlossen sein?
Augenduschen: Ja, empfohlen ist Trinkwasserqualität, um Infektionen zu vermeiden.
Körperduschen: Sollte ebenfalls mit sauberem, mindestens temperiertem Wasser (idealerweise 15–38 °C) betrieben werden.
Wie schnell müssen Duschen erreichbar sein?
Sie müssen sofort erreichbar sein, d. h. innerhalb von maximal 10 Sekunden und ohne Hindernisse. Der Zugang muss barrierefrei, frei zugänglich und gut sichtbar gekennzeichnet sein.
Wie lange muss man spülen?
Augen: mindestens 15 Minuten, um Reizstoffe vollständig auszuspülen
Körper: je nach Kontamination mindestens 15 Minuten, ggf. länger. Laut DIN EN 15154-2 ist die Spülzeit nicht begrenzt, das Wasser darf nicht automatisch abschalten.
Dürfen die Duschen auch für hygienische Zwecke verwendet werden?
Nein. Körper- und Augenduschen sind ausschließlich für Notfälle gedacht, keine Nutzung für alltägliches Duschen oder Händewaschen.
Müssen Körper- und Augenduschen regelmäßig geprüft werden?
Ja. Es sind regelmäßige Funktionsprüfungen erforderlich , z. B. wöchentliches Betätigen, um Stagnation, Verkeimung oder Verkalkung zu vermeiden. Die Dokumentation der Prüfungen ist sinnvoll.
Welche Temperatur sollte das Wasser haben?
Laut Empfehlungen liegt die ideale Wassertemperatur zwischen 15 und 38 °C, um Schockreaktionen bei der Benutzung zu vermeiden.
Gibt es mobile Körper- oder Augenduschen?
Ja. Es gibt mobile Lösungen (z. B. Druckflaschensysteme, transportable Augenduschen), insbesondere für Bereiche ohne Wasseranschluss, Baustellen oder Fahrzeuge.
Was ist bei frostgefährdeten Bereichen zu beachten?
In Außenbereichen oder ungeheizten Räumen müssen frostsichere Modelle installiert werden. Alternativ können mobile Systeme oder spezielle Isolierungen verwendet werden.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Do. 24.09.2026, 17:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239
