Das Haus der Technik e.V. ist laut Bescheid des Finanzamtes Essen-NordOst nach§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStGteilweisevon der Körperschaftssteuer befreit. Die Körperschaft fördert i.S.d. §§51ff AOausschließlich und unmittelbardie in der Anlage 1 zum Körperschaftssteuerbescheid des Finanzamt Essen-NordOst aufgeführten gemeinnützigen Zwecke der Volks- und Berufsbildung (gem. §52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 AO) sowie der Förderung von Wissenschaft und Forschung (§52 Abs. 2 Sazt 1 Nr. 1 AO).
Daraus können sich einkommensteuerliche Besonderheiten für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. (gem. §3 Nr. 26 EStG) ergeben.
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