
Zur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
Laut DGUV Statistik zum Arbeitsunfallgeschehen gab es 2016 insgesamt knapp 23.700 meldepflichtige Unfälle, die im Zusammenhang mit Leitern stattfanden. Fast jeder 15. Unfall hatte schwere Verletzungen zur Folge oder endete tödlich. Fast 90 Prozent aller Leiterunfälle, so das Ergebnis der BG BAU, fallen auf die mangelhafte Standsicherheit zurück.
In der 1-tägigen Ausbildung "Zur Prüfung befähigte Person von Leitern, Tritten und Kleingerüsten" des Haus der Technik, Essen, werden Mitarbeitende zu befähigten Personen ausgebildet, um betriebsintern und im Auftrag des Arbeitgebers die Arbeitsmittel Leitern und Tritte sowie die Klein- und Fahrgerüste auf ihre Sicherheit prüfen zu können.
In der Schulung wird ergänzend praxisnah vermittelt, wie künstliche Intelligenz (KI / AI) gezielt eingesetzt werden kann, insbesondere zur effizienten und strukturierten Erstellung von Checklisten für die Tätigkeit als befähigte Person.
Erforderlich für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich. Die Seminarinhalte orientieren sich an den aktuellen Vorschriften und Normen und werden von einem Sicherheitsingenieur praxisbezogen erläutert.
Zum Thema
Eine Vielzahl schwerer Unfälle in Betrieben und auf Baustellen sind Absturzunfälle. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, für die Sicherheit der Arbeitsmittel zu sorgen, d.h. auch die Arbeitsmittel Leitern und Tritte sind wiederkehrend auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen.
Obwohl diese Prüfungen in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV und der DGUV Regel 100-501 verbindlich vorgeschrieben sind, werden diese Prüfungspflichten von den meisten deutschen Betrieben nicht erfüllt.
So werden Risikofaktoren nicht rechtzeitig erkannt und können zu schweren Unfällen führen, für die der Arbeitgebende, der seinen Pflichten nicht nachgekommen ist, in der Haftung steht.
Aufbauend auf dieses Seminar empfiehlt sich auch die Veranstaltung Weiterbildung für zur Prüfung befähigte Personen von Leitern, Tritten und Kleingerüsten
Zielsetzung
Die Ausbildung bietet an einem Tag das Know-how, mit dem der Arbeitgebende die Mitarbeitenden zur Befähigten Person zur Prüfung von Leitern und Tritte, Klein- und Fahrgerüsten bestellen und Ihnen die Aufgabe der regelmäßigen Prüfung der Arbeitsmittel übertragen kann.
Teilnehmerkreis
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte von Firmen und Behörden, die tragbare Leitern und Tritte im gewerblichen und öffentlichen Bereich bereitstellen oder nutzen, Mitarbeitende, die als befähigte Personen für Leitern und Tritte sowie Klein- und Fahrgerüste eingesetzt werden sollen, um die Funktionstüchtigkeit und Sicherheit der Arbeitsmittel regelmäßig intern zu prüfen.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
USP
- Absturzunfälle vermeiden
- regelmäßige Prüfungen sind Pflicht
- Zusatzqualifikation Befähigte Person
Programm
In dieser Ausbildung erfahren Sie rechtliche und technische Grundlagen als Voraussetzung des sicherheitsgerechten Umgangs mit Leitern und Tritten sowie die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person Leitern und Tritte.
- Rechtliche Grundlagen
- Gefahren beim Umgang mit Leitern, Tritten und Gerüsten, DGUV I 208-016 (BGI 694)
- DIN EN 131 (2018) mit neuen Vorgaben, die die Standfestigkeit von Leitern verbessern sollen. Die neuen Richtlinien betreffen vor allem Unternehmen, die Anlege- und Mehrzweckleitern mit einer Länge über 3 m verwenden.
- DIN 4567:1998-08 Leitern - Bemessungsgrundlagen für Leitern für den besonderen beruflichen Gebrauch
- DIN EN 14183:2004-03 Tritte
- Anforderungen an den Prüfer
- "Befähigte Personen" – Bedeutung, Aufgaben, Rechte, Pflichten, Stellung, Verantwortung
- Aufbau und Konstruktionen von Leitern und Tritten
Der sicherheitsgerechte Umgang mit den Arbeitsmitteln Leitern und Tritte steht im Fokus. Das konkrete Vorgehen bei der regelmäßigen internen Prüfung von Leitern und Tritten wird beschrieben, die Möglichkeiten fachgerechter Reparaturen werden vorgestellt sowie die erforderliche Dokumentation.
- Sicherheitsgerechter Umgang
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Konkretes Vorgehen bei der Prüfung
- Prüffristen, fachgerechte Dokumentation, Prüfbuch
- Fachgerechte Reparaturen
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
- Abschlussprüfung
Referenten
- Ausgebildeter Versorgungstechniker und Industriekaufmann
- Fachreferent im Bereich Arbeitssicherheit, Brand- und Explosionsschutz
- Brandschutzbeauftragter
- Sicherheitsbeauftragter
- Brandsimulations-Trainer
- Durchführung von spezifizierten, praxisorientierte Sicherheitsunterweisungen (auch in Form von Experimentalvorträgen und Brandsimulationsschulungen) für alle Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
- Branchenunabhängig
- Richtlinien- und Regelkompetent
- Innovativ, Informativ, Aktiv
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Di. 08.06.2027, 16:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239



