Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen

Qualifikation zur Prüfung der Arbeitsmittel nach BetrSichV und DGUV-V 50

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Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen

Im zweitägigen Sachkundigen-Seminar Befähigte Person zur Prüfung von Chlorungsanlagen, lernen die Teilnehmenden neben den rechtlichen Grundlagen das technische Basiswissen zu Chlorungsanlagen kennen. Begriffsbestimmungen und Inbetriebnahme werden ebenso näher erläutert wie Wartungs-, Instandhaltungs- und Kontrollmaßnahmen. Auch werden typische Probleme und mögliche Unfallgefahren, die sich aus den Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ergeben und die erforderliche Dokumentation behandelt. Im Vordergrund stehen die Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Befähigten Person Chlorungsanalagen. 

Die Schulungsinhalte orientieren sich an aktuellen Vorschriften der BetrSichV und DGUV-V 50 Chlorungsanlagen und weiteren Normen und werden von zwei Experten praxisbezogen erläutert.

In der Schulung wird ergänzend praxisnah vermittelt, wie künstliche Intelligenz (KI / AI) gezielt eingesetzt werden kann, insbesondere zur effizienten und strukturierten Erstellung von Checklisten für die Tätigkeit als befähigte Person.

Voraussetzung für die Teilnahme ist eine technische Vorausbildung bzw. ein längerer Einsatz im technischen Bereich.

Zum Thema

Jeder Betreibende von Chlorungsanlagen - z.B. von öffentlichen Schwimmbädern oder therapeutischen Bädern in Schulen, Krankenhäusern und Physiotherapien - ist verpflichtet, diese sicher zu betreiben und regelmäßig auf ihre einwandfreie Funktion überprüfen zu lassen. Außerdem ist regelmäßig - mindestens jährlich - oder vor der Wiederinbetriebnahme eine Prüfung auf ordnungsgemäße und störungsfreie Funktionsfähigkeit durchzuführen.

Chlorungsanlagen dürfen beim Anlagenbetreiber erst nach einer vorherigen Prüfung durch eine Befähigte Person Chlorungsanlagen in Betrieb genommen werden. Auch bauliche Maßgaben sind einzuhalten und zu überprüfen: Chlorungsanlagen müssen in verschließbaren Räumen aufgestellt und die für die Chlorung bestimmten Chemikalien in verschließbaren Räumen gelagert werden.

Zielsetzung

Das zweitägige Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Chlorungsanlagen" im Haus der Technik e.V. bietet das Fachwissen zur Ausbildung von Mitarbeitenden zu Befähigten Personen für Betrieb und Wartung von Chlorungsanlagen, damit diese die Chlorungsanlagen der Betreibenden betriebsintern auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit prüfen können.

Teilnehmerkreis

Betriebliche Führungskräfte, (angehende) Beauftragte Personen, Mitarbeitende, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, interessierte Personen, Betreibende von Schwimmbädern und Therapiebecken, Schwimmmeister/-innen, Mitarbeitende für den Betrieb und die Wartung von Bädern, betriebliche Führungskräfte öffentlicher und privater Bäder, (angehende) Beauftragte Personen Chlorungsanlagen

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

USP

  • sicherer Betrieb von Chlorungsanlagen
  • regelmäßige Prüfungen erfüllen
  • Know-how für störungsfreie Anlagen

Programm

24.11.2026
09:00—16:00
Befähigte Person Chlorungsanlagen I
25.11.2026
09:00—16:00
Befähigte Person Chlorungsanlagen II

Referenten

Frank Scharf
Besus Betriebl. Sicherheitsunterweisungen Scharf
Besus Betriebliche Sicherheitsunterweisungen Scharf, Gränna/Schweden

  • Ausgebildeter Versorgungstechniker und Industriekaufmann
  • Fachreferent im Bereich Arbeitssicherheit, Brand- und Explosionsschutz
  • Brandschutzbeauftragter
  • Sicherheitsbeauftragter
  • Brandsimulations-Trainer
  • Durchführung von spezifizierten, praxisorientierte Sicherheitsunterweisungen (auch in Form von Experimentalvorträgen und Brandsimulationsschulungen) für alle Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
  • Branchenunabhängig
  • Richtlinien- und Regelkompetent
  • Innovativ, Informativ, Aktiv

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet.

Preise

Präsenz-Teilnahme
1.290,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.190,00 €*
Online-Teilnahme
1.290,00 €*
Für HDT-Mitglieder
1.190,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Ausgewählter Termin

Di. 24.11.2026, 09:00 Uhr —
Mi. 25.11.2026, 16:00 Uhr
Haus der Technik e.V.
Hollestr. 1
45127 Essen
Veranstaltungsnummer: VA26-00386

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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