
Zur Prüfung befähigte Person von Acetylenanlagen
Gemäß der BetrSichV muss eine befähigte Person aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, ihrer beruflichen Erfahrung und der Kenntnisse über Acetylenanlagen sowie der einschlägigen Normen und Regeln des Arbeitsschutzes in der Lage sein, eine Acetylenanlage zu prüfen und deren betriebssicheren Zustand zu beurteilen. Die TRBS 1203 „Befähigte Person“ konkretisiert diese Norm. Danach muss eine befähigte Person eine berufliche Ausbildung abgeschlossen haben. In der Regel sollte dies eine handwerklich-technische Ausbildung oder ein entsprechendes Studium sein.
Im Bereich Acetylenanlagen muss die befähigte Person eine berufliche Erfahrung aufweisen können, die sich über mehrere Jahre erstreckt. Zudem muss auch eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in Bezug zu Acetylenanlagen und deren Prüfung nachgewiesen werden. So ist die Anforderung an die befähigte Person Acetylenanlagen nicht nur die gute technische Kenntnis einer Acetylenanlage, sie muss zudem die Arbeitsschutzvorschriften, die Betriebssicherheitsverordnung und die sie ergänzenden Technischen Regeln kennen und anwenden können.
Nicht erlaubnisbedürftige Acetylenflaschenbatterieanlagen sind Anlagen, die mehr als sechs aber weniger als 16 einzelne oder 41 im Bündel zusammengefasste Acetylenflaschen haben, denen gleichzeitig Acetylen entnommen wird. Diese Acetylenanlagen werden durch eine befähigte Person auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft. Diese Prüfung soll insbesondere verhindern, dass durch nicht ordnungsgemäße Acetylenanlagen Arbeitsunfälle ausgelöst werden, die die Gesundheit und das Leben der Mitarbeitenden gefährden.
In der Schulung wird ergänzend praxisnah vermittelt, wie künstliche Intelligenz (KI / AI) gezielt eingesetzt werden kann, insbesondere zur effizienten und strukturierten Erstellung von Checklisten für die Tätigkeit als befähigte Person.
Zum Thema
Acetylen hat als hochentzündliches Brenngas besondere Eigenschaften, die das Gas beim autogenen Schweißen und Schneiden praktisch unersetzlich machen.
Der sichere und zuverlässige Betrieb einer Acetylenanlage unterliegt besonderen Anforderungen, die in speziellen Regelwerken (Code of Practice Acetylen, TRAC 206, EN ISO 14114 etc.) spezifiziert sind.
Darüberhinaus muss der sichere Umgang mit Acetylen unter Berücksichtigung seiner physikalischen, chemischen und physiologischen Eigenschaften, das richtige Vorgehen im Gefahrenfall, der korrekte Aufbau von Acetylenanlagen sowie die sichere Vorgehensweise bei Inbetriebnahme und Wechsel von Flaschen- und Bündelbatterieanlagen sowie bei der Wartung und Instandsetzung gewährleistet sein.
Zielsetzung
Das 2-tägige Seminar des Haus der Technik e.V Essen, vermittelt die rechtlichen und technischen Voraussetzungen zur betriebsinternen Bestellung als zur Prüfung befähigte Person von Acetylenanlagen.
Teilnehmerkreis
Betriebliche Führungskräfte, (angehende) beauftragte Personen, Mitarbeiter, die Wartungs-, Instandhaltungs-, Kontroll- oder Prüfarbeiten an Acetylenanlagen bewerten bzw. durchführen, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte aller Branchen, die in ihren Unternehmen für den sicheren Umgang mit Acetylen verantwortlich sind.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
USP
- Zusatzqualifikation
- praxisbetonte Ausbildung
- 2-tägiges Kompakttraining
Programm
Am ersten Tag des Seminars "Zur Prüfung befähigte Person Acetylenanlagen" erhalten Sie die Einführung in die rechtlichen und technischen Grundlagen zum betriebssicheren Zustand von Acetylenanlagen und erfahren die Aufgaben und Pflichten einer befähigten Person.
- Einführung in die Thematik
- Begriffsbestimmungen
- Rechtliche Grundlagen: GPSG - GPSZuV - BetrSichV - GefStoffV - TRAC
- "Befähigte Person": Voraussetzungen und Anforderungen - Aufgaben, Rechte und Pflichten Verantwortung und Haftung
- Gefahren durch Acetylen und daraus abzuleitende Schutzmaßnahmen
- Unfälle - was wir daraus ableiten müssen
- Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung
- Sicherheitstechnische Anforderungen
Am zweiten Tag des Seminars stehen die Richtlinien und die Vorgehensweise einer Prüfung von Acetylenanlagen im Fokus. Neben praktischen Beispielen erhalten Sie auch Hilfestellungen und erfahren Musterbeispiele für Betriebsanweisungen.
- Prüfung der Acetylenanlagen: Prüfrichtlinien für Sachverständige und Sachkundige - Organisation und Durchführung der Prüfungen - Prüfungsintervalle - erforderliche Dokumentation der Prüfungen
- Sicherheitseinrichtungen
- Sicherer Umgang mit Acetylenanlagen
- Praktische Beispiele und Hilfestellungen für die Praxis
- Betriebsanweisungen
- Diskussion und Erfahrungsaustausch
- Schriftliche Abschlussprüfung
Referenten
- Ausgebildeter Versorgungstechniker und Industriekaufmann
- Fachreferent im Bereich Arbeitssicherheit, Brand- und Explosionsschutz
- Brandschutzbeauftragter
- Sicherheitsbeauftragter
- Brandsimulations-Trainer
- Durchführung von spezifizierten, praxisorientierte Sicherheitsunterweisungen (auch in Form von Experimentalvorträgen und Brandsimulationsschulungen) für alle Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
- Branchenunabhängig
- Richtlinien- und Regelkompetent
- Innovativ, Informativ, Aktiv
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz und mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Brandschutz bewertet.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
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Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
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