
Laserschutzkurs für medizinische Anwendungen
Bei der Verwendung von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 in der Medizin und bei kosmetischen Anwendungen ist gemäß OStrV ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen. Dieser muss die sogenannten Fachkenntnisse besitzen, die durch diesen Kurs erworben werden können.
Die erworbenen Kenntnisse wurden in einer schriftlichen Prüfung nachgewiesen.
Zielsetzung
Der Kurs dient dem Nachweis der Fachkenntnisse für Laserschutzbeauftragte gemäß § 5 der "Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)" vom 19.07.2010 (geändert 03.12.2016) für Lasereinrichtungen bei medizinischen Anwendungen.
Teilnehmerkreis
Personen, die zum Laserschutzbeauftragten für medizinische Anwendungen bestellt werden sollen, z.B. Ärzte.
Programm
Gefährdungen, Gesundheitsgefahren für Personal und Patienten, Beurteilungsgrundlagen
Laseranwendung im medizinischen Bereich
Unterweisung
Unterweisung der Beschäftigten
Referenten
Hinweise
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dr. rer. nat. Daniel Krämer
d.kraemer@hdt.de
+49 201 1803-350