
Geprüfte Fachkundige Person zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge
Das Seminar behandelt die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane. Im ersten Seminarteil werden die theoretischen Grundsätze für Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge leicht verständlich erläutert.
Im zweiten Seminarteil werden die Teilnehmenden anhand von Beispielen mit der praktischen Anwendung zur Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen für Krane und Hebezeuge vertraut gemacht.
Zum Thema
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gem. § 5 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet, eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen am Arbeitsplatz durchzuführen. Dabei müssen eventuell vorhandene Gefährdungen ermittelt und entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung dazu bestimmt werden.
Des Weiteren müssen Betriebe bei der Gefährdungsbeurteilung gem. § 3 der Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung der Anhänge 1 bis 5, des § 7 der Gefahrstoffverordnung und der allgemeinen Grundsätze des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel ermitteln. Dabei sind insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind und die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander, oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.
Zielsetzung
Erwerb und Nachweis der Fachkunde für eine geprüfte fachkundige Person für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für Krane und Hebezeuge gemäß BetrSichV. Die Qualifizierung wird entsprechend der VG 002 der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge zur Qualifizierung von Personen (FKH) im Haus der Technik durchgeführt.
Nach bestandener Abschlussprüfung wird ein Zertifikat erteilt, durch welches die entsprechend der BetrSichV erforderliche Qualifikation und Kompetenz bescheinigt wird.
Teilnehmerkreis
Die Veranstaltung richtet sich an alle, die für die Erstellung bzw. Bewertung von Gefährdungsbeurteilungen verantwortlich sind. Hierzu zählen Unternehmerinnen und Unternehmer, Betriebsräte, Sachverständige, Sachkundige, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte und Hersteller sowie Vertretungen der Unfallversicherungsträger und der Bezirksregierungen, staatlichen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter.
Es werden gleichzeitig auch wichtige Hinweise gegeben, die bei der Beschaffung von Kranen und Hebezeugen hilfreich sein können.
USP
- Gefahren am Kran vermeiden
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- mit vielen Checklisten für Ihre Praxis
Programm
Arbeitsschutzgesetz (§§ 5 und 6) – Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) – Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – Bildschirmarbeitsverordnung (BildschabV) – Biostoffverordnung (BiostoffV) – Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) – Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrations- ArbSchV) – Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V1 früher BGV A1)
Umfang – Wer soll eingebunden werden – Anlässe für die Erstellung
Referenten
Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen
- Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
- bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM
HDT, Essen
Als Ingenieur im Bereich Krane und Hebezeuge im HDT zuständig für Fachvorträge, Normungsarbeit, Qualifizierung/Zertifizierung von Sachverständigen und befähigten/fachkundigen Personen. Davor als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Hochschule Anhalt in Köthen verantwortlicher Dozent für den Bereich Konstruktion/CAD sowie Projektingenieur für Forschungsprojekte. Zeitgleich freiberufliche Ingenieurtätigkeit mit Schwerpunkt Projektierung, Konstruktion und Berechnung von Kranen, Hebezeugen und Förderanlagen.
Hinweise
Die Veranstaltung dienst als Fortbildung im Sinne des § 5 (3) des Arbeitssicherheitsgesetzes und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten im Arbeitsschutz bewertet.
Zusätzlich zur Arbeitsunterlage erhalten Sie das Fachbuch „Sichere Krane in Europa“.
Bei bestandener Prüfung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat der Qualifizierungsstelle des Fachbereichs Krane und Hebezeuge (FKH) des Haus der Technik e.V.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Di. 10.11.2026, 16:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239


