
Erfahrungsaustausch befähigte Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen
Erleben Sie am zweiten Tag ein besonderes Highlight: eine exklusive Besichtigung – ein Wunsch der Teilnehmenden, der jetzt Wirklichkeit wird!
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z. B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten.
Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Befähigte Personen gemäß § 2 Abs. 7 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) (Sachkundige entsprechend § 26 der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Krane“ DGUV V52 (früher BGV D6) sind für eine ordnungsgemäße Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen verantwortlich. Ausreichende Kenntnisse der zu beachtenden Vorschriften für den Bau, den Betrieb und die Prüfung sind dazu erforderlich. Die große Vielzahl der zu beachtenden Vorschriften und der stattfindenden bzw. geplanten Änderungen an diesen Vorschriften macht eine eigenständige Beobachtung und Einschätzung sehr schwer. Das gleiche gilt für die ständig fortschreitenden Entwicklungen in der Krantechnik und den Anforderungen daraus in der Praxis.
Dieses Auffrischungsseminar dient der Vermittlung wichtiger und aktueller Informationen zur Prüfung von Kranen, deren Kenntnis Voraussetzung für eine verantwortungsvolle Tätigkeit von Befähigten Personen (Sachkundigen) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen ist.
Zum Thema
Dieses 2-tägige Seminar ist ein Erfahrungsaustausch für befähigte Personen (Kransachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen.
Die Praxis steht in diesem Seminar im Vordergrund.
Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, eigene Problemfälle aus der Praxis vorzustellen. Wir bitten, diese Praxisfälle bis spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen.
Zielsetzung
Dieses 2-tägige Auffrischungs-Seminar richtet sich an Personen, die als Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen tätig sind bzw. tätig werden wollen und während der täglichen Arbeit „wenig“ Zeit zum Lesen von Vorschriften und anderen fachlichen Informationen haben. Die Teilnehmenden erhalten wichtige und aktuelle Informationen zur Prüfung von Kranen und Hebezeugen, die als wertvolle Unterstützung bei der täglichen Arbeit dienen sollen.
Teilnehmerkreis
Befähigte Personen (Sachkundige) für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen, Konstrukteure, und Konstrukteurinnen Fertigungsleitende und Abnahmepersonal der Hersteller von Kranen und Hebezeugen, Betreibende von Kranen und Hebezeugen (Betriebsingenieurinnen und Betriebsingenieure, Meisterinnen und Meister, Monteurinnen und Monteure, Wartungs- und Instandhaltungspersonal, Sicherheitsfachkräfte, Bezirksregierungen, Staatliche Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsichtsämter, Aufsichtspersonen der Berufsgenossenschaften.
USP
- ordnungsgemäß Prüfungen abnehmen
- Prüfung vor Inbetriebnahme
- wiederkehrende Prüfungen
Programm
EG-Richtlinien (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (alt 98/37/ EG + 89/392/EWG), Niederspannungsrichtlinie 2014/35/EU (alt 2006/95/EG + 73/23/EWG), EMV-Richtlinie 2014/30/EU (alt 2004/108/EG + 89/336/EWG), Lärmrichtlinie 2000/14/EG (neu 2005/88/EG) und Ex-Schutzrichtlinie 2014/34/EU (alt 94/9/EG)), Funkanlagenrichtlinie 2014/53/EU – Bedeutung von EN-Normen - Hinweise zur neuen Maschinenverordnung 2023/1230
Neue Veranstaltungen in 2023 - Zertifizierte Prüfsachverständige - Vorschriften für Krane - Probleme aus der Praxis - besondere Vorkommnisse - Neue TRBS 1201 + 1203 - Schnittstellen Kranbahn
Referenten
Ingenieur– und Sachverständigenbüro für Krane und Hebezeuge, Hattingen
- Mitglied in internationalen Normungsgremien für Hebezeuge (CEN und ISO)
- bis Anfang 2015 Leiter des Sachgebietes (SG) „Hebetechnik und Instandhaltung“ im Fachbereich (FB) Holz und Metall (HM) und Leiter der Prüf- und Zertifizierungsstelle „Hebezeuge, Sicherheitskomponenten und Maschinen" (HSM) sowie Fachreferent der Themenfelder „Krane, Winden und Elektrozüge sowie Lastaufnahmeeinrichtungen“ im FB HM
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Fr. 11.06.2027, 14:00 Uhr
Hafenstrasse 47
55411 Bingen
DE
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Ansprechpartner
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