
CE-Konformitätsverfahren
Zu Beginn des Seminars werden Hersteller- und Konformitätserklärungen begrifflich spezifiziert, anschließend werden die Verantwortlichkeiten zur Prüfung und Überwachung der Arbeitsmittel nach neuer BetrSichV erläutert. Der Unterschied in der Definition von Änderungen und wesentlichen Veränderungen an/in chemischen Anlagen durch den Einbau neuer Komponenten wird verdeutlicht.
Anlagenkomponenten können jeweils nur auf Basis der einschlägigen Beschaffenheitsvorschriften gemäß der EU-Richtlinien, wie Druckgeräte-, Maschinen-, Niederspannungsrichtlinie, usw. in Betrieb genommen werden.
Zum Ende des Seminars wird die Einbindung von Prüfzeugnissen und Prüfbescheinigungen der Anlagen und Komponenten in ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem dargestellt.
Zum Thema
Bei der Integration von Komponenten in komplexen verfahrenstechnischen Anlagen sind in der Regel die Beschaffenheitsanforderungen (die Bauvorschriften) der EU einzuhalten, sofern diese Gesamtanlage mit ihren Anlagenteilen innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes erstmalig in Verkehr gebracht werden. Das gilt auch, wenn diese zuvor bereits außerhalb der EU betrieben wurden.
Nahezu alle Komponenten, wie Behälter, Apparate, etc. mit den daran angeschlossenen Sicherheitseinrichtungen sowie die Rohrleitungen stehen zueinander in einer betrieblichen Wechselwirkung und bilden über funktionelle Teilanlagen eine komplexe Produktionsanlage.
Konformitätsbewertungen von Komponenten und von Teilanlagen werden systematisch durchgeführt, um damit in der Lage zu sein, die Konformität im Rahmen des entsprechenden Bewertungsverfahrens nachweisen zu können.
Zielsetzung
Nach der Veranstaltung sind Sie in der Lage, sowohl für Altanlagen wie auch für Neuanlagen eine Bewertung der Konformität für die ganzheitliche Anlagen- und Verfahrenstechnik aufgrund der entsprechenden Bau- und Betriebsvorschriften durchzuführen.
Dies gilt sowohl für den Eigenbedarf als auch für den Handel, d. h. für den Verkauf einer Anlage, insbesondere dann, wenn die Anlage zugleich (sicherheitstechnisch) verändert wurde.
Teilnehmerkreis
Bereichsleiter/-innen, Betriebs- und Werksleiter/-innen, Projektleiter/-innen und Anlagenplaner/-innen, Leitende der Instandhaltung, Leitende des Qualitätsmanagements, Mitarbeiter/-innen die neue Maschinen und Gebrauchtmaschinen ein- und verkaufen, Mitarbeitende von Prüforganisationen
Programm
- begriffliche Spezifizierung von Hersteller- und Konformitätserklärungen
- Verantwortlichkeiten gemäß der neuen Betriebssicherheitsverordnung
- Unterschied zwischen Änderungen und wesentlichen Veränderungen an/in chemischen Anlagen durch den Einbau neuer Komponenten
- Betrieb von Anlagenkomponenten auf Basis der Beschaffenheitsvorschriften gemäß der EU-Richtlinien, wie Druckgeräte-, Maschinen-, Niederspannungsrichtlinie usw.
- Einbindung von Prüfzeugnissen und Prüfbescheinigungen in ein betriebliches Qualitätsmanagementsystem
Referenten
Herr Stumpf machte 2004 seinen Abschluss als Dipl.-Ing. Maschinenbau an der Universität Dortmund. Anschließend war er von 2005 bis 2012 im Bereich Industrie-Projekte Sondermaschinenbau, Medizintechnik, automatische Parkanlagen für Pkw, Intralogistik tätig. Bevor er 2010 an der TU Dortmund promovierte und Dr.-Ing. wurde.
Seit 2012 ist Herr Stumpf nun Professor für Konstruktionstechnik/Anlagenbau an der Fachhochschule Südwestfalen.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
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Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
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