
Aktuelle Änderungen der Anlagenverordnung AwSV mit Auswirkungen auf NRW
Das Seminar richtet sich an die im Gewässerschutz Tätigen aus NRW, welche die Auswirkungen der neuen AwSV auf NRW kennen müssen.
Reagieren Sie rechtzeitig: Bringen Sie Ihr Wissen bezüglich Änderungen in Planung und Vollzug von WHG-Anlagen für NRW auf den neuesten Stand.
Änderungen für NRW betreffen z. B. die Einstufung von WHG-Anlagen nach Gefährdungspotential und das Anlagenkataster. Durch die Pflicht zur Beauftragung eines fachkundigen Planers wird zudem die Verantwortung bei der der Anlagenplanung hervorgehoben. Die Änderungen für NRW werden in ihrer Auswirkung auf die praktische Umsetzung bei Planung, Betrieb und behördlicher Aufsicht von WHG-Anlagen vorgestellt und diskutiert.
Zum Thema
Mit der Änderung der Anlagenverordnung werden Neuerungen bezüglich z. B. der Einstufung von Stoffen, Eignungsfeststellungen, Fachbetriebszulassungen und Grundsatzanforderungen an die Planung, den Betrieb und die Prüfung von Anlagen eingeführt.
Die neue bundesweit gültige AwSV führt zu einer deutschlandweiten Vereinheitlichung der Anforderungen an die Sicherheits- und Prüfkonzepte für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Die Einstufung der Anlagen nach dem Gefährdungspotentzial wird für NRW wieder eingeführt. Anlagenkataster müssen überarbeitet werden. Die Verantwortung bei Anlagenplanung wird durch die Pflicht zur Beauftragung eines fachkundigen Planers neu geregelt. Die Anwendung der technischen Regeln wird vereinheitlicht.
Zielsetzung
Die alte VAwS NRW wird mit den Inhalten der neuen Anlagenverordnung verglichen und die Auswirkungen auf die praktische Umsetzung diskutiert.
Teilnehmerkreis
Betreiber von Tankanlagen und anderen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, Planer, Behördenvertreter, Sachverständige, fachlich verantwortliche Personen von Fachbetrieben nach WHG, Umweltschutzbeauftragte
Programm
- Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Aufbau, Begriffe, Grundsatzanforderungen an Anlagen, Anlageneinstufung
Einstufung wassergefährdender Stoffe
- Auswirkungen auf die Umsetzung in NRW z. B. Anlagenkataster, Anforderungen an spezielle Anlagen, Prüfung von Anlagen, Beauftragung fachkundiger Planer und Anforderungen an Fachbetriebe
- Was müssen Betreiber umgehend umsetzen?
Hinweise
mit DWA-A 780-1 – Oberirdische Rohrleitungen – Stand Mai 2018
Dieses Seminar ist Teil des Ausbildungsprogramms für Planer von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Es versetzt Betreiber, Behörden und Sachverständige in die Lage, Planungen von Neuanlagen und Instandsetzungen zu begleiten und zu bewerten.
Bei einer gleichzeitigen Buchung des Seminars „Dichtflächen in Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ gewähren wir Ihnen einen Preisnachlass von Euro 550,- für HDT Mitglieder und Euro 600,- als Nichhtmitglieder.
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Dr. rer. nat. Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388


