
Immissionsschutzbeauftragte
Das Seminar gliedert sich in die drei großen Themengebiete Technik, Umwelt und Recht.
Im technischen Teil der Veranstaltung erhalten Sie Informationen zu den folgenden Themen:
- Anlagen- und Verfahrenstechnik unter Berücksichtigung des Standes der Technik
- Überwachung und Begrenzung von Emissionen sowie Verfahren zur Ermittlung und Bewertung von Immissionen und schädlichen Umwelteinwirkungen
- Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz
- Chemische und physikalische Eigenschaften von Schadstoffen
Aufbauend auf die technischen Ausführungen, erhalten Sie im Bereich Energie und Umwelt neueste Informationen und Lösungsansätze die sich u.a. mit den folgenden Themen beschäftigen:
- Vermeidung sowie ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Reststoffen oder deren Beseitigung als Abfall
- Energieeinsparung, Nutzung entstehender Wärme in der Anlage, im Betrieb oder durch Dritte
Der letzte große Themenblock widmet sich den rechtlichen Hintergründen im Immissionsschutz. In diesem Teil der Veranstaltung, erhalten Sie neben einer allgemeinen Einführung, auch einen vertieften Einblick in:
- Vorschriften des Umweltrechtes, insbesondere des Immissionsschutzrechts
- Umwelterhebliche Eigenschaften von Erzeugnissen, einschließlich Verfahren zur Wiedergewinnung und Wiederverwertung
Grundlehrgänge & Fortbildungen
Durch die Teilnahme an diesem Grundlehrgang erhalten Sie die Fachkunde als beauftrage Person. Diese Fachkunde bedarf alle zwei Jahre einer Auffrischung durch die Teilnahme an einer Fortbildung. Hier finden Sie eine Auflistung der Grundlehrgänge und der dazugehörigen Fortbildungen: Umweltschutz – Seminare & Fortbildungen Haus der Technik e.V. | HDT
Zum Thema
Nach § 53 BImSchG ist ein Immissionsschutzbeauftragter zu bestellen, wenn dies nach der Art und Größe der betriebenen genehmigungsbedürftigen, emissionsverursachenden Anlagen erforderlich ist. Die Teilnahme an diesem bundesweit staatlich anerkannten Grundkurs für Immissionsschutzbeauftragte dient dem Fachkundenachweis im Sinne des § 7 (2) der 5. BImSchV., welcher zur Ausübung Ihrer Tätigkeit als Immissionsschutzbeauftragter in Ihrem Unternehmen zwingen erforderlich ist.
Zu den Aufgaben des Immissionsschutzbeauftragten gehört die Beratung des Betreibers und dessen Betriebsangehörigen in Bereich des Immissionsschutzgesetzes.
In diesem Grundkurs wird Ihnen, aufbauend auf den aktuellen Stand der Technik und der Gesetze, das nötige Wissen im Bereich des Immissionsschutzes hierfür vermittelt.
Zielsetzung
Durch die Teilnahme an dieser Veranstaltung erhalten Sie die Fachkunde im Sinne des § 7 (2) der 5. BImSchV. zur Ausübung Ihrer Tätigkeit als Immissionsschutzbeauftragter.
Das Seminar vermittelt Inhalte und auch Lösungsansätze aus den Bereichen Technik, Umwelt und Recht.
Teilnehmerkreis
Angehende Immissionsschutzbeauftragte zum Erwerb der geforderten Fachkunde im Sinne des § 7 (2) der 5. BImSchV.
Mitarbeiter aus der Industrie, Behörden und Beratungsgesellschaften, die sich umfassend mit dem Thema Immissionsschutz befassen wollen.
Programm
- Physikalische Ansätze/ Hörbereich/ Frequenzen/ Bewertungskurven dB(A), dB(C), dB(Z)
- Schalldruck/ Schallleistung/ Rechnen mit Schallpegeln
- Bestimmen des Schallleistungspegels durch Messungen
- Überschlägige und detaillierte Prognosen/ Schallpegelarten
- Auswahl der Messpunkte/ Fremdeinflüsse/ Messbedingungen
- Schutzansprüche/ Beurteilungspegel
- Einwirkungsbereich/ Irrelevanz/ Prüfung im Regelfall
- Entscheidungsbefugnis der Behörde, Prüfung im Regelfall
- Schallschutzmaßnahmen an der Quelle und auf dem Ausbreitungsweg
Referenten
Regierungspräsidium Freiburg (bis 2022)
Chemiestudium und Promotion an der Uni Karlsruhe (1976 bis 1985). Seit 1986 beim Regierungspräsidium Freiburg (RP FR), Abteilung Umweltschutz und Wasserwirtschaft. 1993 bis 1994 Umweltministerium BW, Bereich Industrieabwasser. Langjähriger Obmann des Bund/Länder-Arbeitskreises zum Anhang 22 der Abwasserverordnung (Chemieabwasser). Koordinator/Fachvertreter der LAWA für Sektor/Untersektoren der Chemie im IVU/BREF-Prozess. 2005 bis 2022 umfassende Zuständigkeiten für Genehmigung und Überwachung von IVU- und Störfall- Betrieben, seit 2010 als Leiter des Referates „Industrie, Kommunen, Schwerpunkt Abwasser” beim RP FR. Landesweite Fortbildung Gewerbeaufsicht „Industrieabwasser” in BW. Mehrere Veröffentlichungen zum Thema Chemieabwasser, Indirekteinleitung und IVU-Richtlinie.
Landesamt für Natur, Umwelt und Klima NRW, Düsseldorf
Ausbildung/Studium
- 2014 – 2017 Studium des Bioingenieurwesens, TU Dortmund
(M.Sc.) - 2008 – 2013 Studium der Biologie, Ruhr-Universität Bochum
(M.Sc.)
Beruflicher Werdegang:
- 2018 bis heute: LANUV NRW
Derzeitige Tätigkeit:
- 2018 bis heute:
- Plausibilitätsprüfung von Gutachten für Genehmigungs- und Änderungsverfahren
- Anwendung von Gesetzen und Richtlinien im Bereich Immissionsschutz
2012 bis 2017Studium Bauingenieurwesen an der TH OWL in Detmold mit Abfallrecht und Deponietechnik.
Seit 2019 Masterstudium „Angewandte Umweltwissenschaften“ an der Universität Koblenz-Landau mit Vertiefung Abfallrecht.
2017 bis 2019 Anwärterschaft zur Umweltoberinspektorin bei der Bezirksregierung Detmold. Mit den zentralen Themen in Theorie und Praxis Abfall-, Immissionsschutz- und Wasserrecht inklusive der jeweils dazu gehörenden Technologien.
Innerhalb der praktischen Ausbildungsphase im Dezernat 52 für „Abfallwirtschaft“ gehörten die Durchführung von Entsorgungsnachweisverfahren und die Überwachungstätigkeiten in immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlagen zu den Schwerpunkten.
Im Dez. 53 „Immissionsschutz“ lagen die Schwerpunkte der praktischen Ausbildung in der Durchführung von Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG und in der Mitwirkung bei medienübergreifenden Umweltinspektionen derartiger Anlagen.
Derzeit im Bereich Hochwasserschutz / Bauen im Überschwemmungsgebiet bei der Bezirksregierung Detmold mit den angrenzenden Themen des Abfallrechts wie z.B. Entsorgungsnachweisverfahren im Bereich von kontaminierten Aushüben sowie Lagerung.
Regelmäßige Teilnahme an medienübergreifenden (Immissionsschutz-, Wasser-, Abfallrecht) Umweltinspektionen im Austausch mit den Dezernaten für Abfallwirtschaft und Immissionsschutz.
Bezirksregierung Detmold
Dr.-Ing. Manfred Pfaff war über 30 Jahre in der Umweltverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen tätig. Seine beruflichen Schwerpunkte lagen in den Bereichen Immissionsschutz, Abfallwirtschaft, Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Umweltüberwachung sowie Abfallstoffstromkontrolle. Zuletzt war er bei der Bezirksregierung Detmold als stellvertretender Hauptdezernent für Abfallwirtschaft tätig.
Neben seiner Verwaltungstätigkeit verfügt er über langjährige Erfahrung als Dozent und Lehrbeauftragter für Umweltrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen. Darüber hinaus war er viele Jahre als Sicherheitsingenieur und Umweltschutzberater der Deutschen Marine tätig und promovierte an der Universität Rostock zum Dr.-Ing. auf dem Gebiet des Immissionsschutzrechts.
Dr. Pfaff ist Autor zahlreicher Fachpublikationen sowie langjähriger Referent zu Themen des Umwelt-, Abfall- und Immissionsschutzrechts. Seine Seminare zeichnen sich durch die Verbindung von rechtlichen Anforderungen, behördlicher Vollzugspraxis und technischer Umsetzung aus.
Umweltberater und Auditor im Umweltschutz, Ummendorf
Schwerpunkt der Ausbildung im Bereich der Luft- und Raumfahrttechnik sowie der Galvanosicherheitstechnik. Über 36 Jahre als Leiter im Unternehmen der BMV tätig gewesen, der industriellen Instandsetzung für sämtliche Luftfahrtzeuge der Bundeswehr.
- Produktionsleitung Betreiber einer chemischen Anlage der oberen Klasse
- Beauftragter für die Gebiete Gewässerschutz, Immissionsschutz, Störfälle, WHG und Abfall
- Person zur Begrenzung von Störfällen
- Befähigte Person Druckbehälter QM-Auditor / eingetragen in der BAFA Liste als Energieauditor für Betriebe Werkschutzleitung, Arbeitsplanung und Steuerung
Über 30 Jahre Erfahrung in der Erwachsenenbildung, freiberuflich im Bereich der Schulung und betrieblichen und umweltrelevanten Analyse von Betrieben und Unternehmen.
Studium der Bergvermessung an der FH Bergbau in Bochum. Abschluss Dipl.- Ing. Bergvermessung 1990. Seit 1990 bei der DMT GmbH & Co. KG in Essen beschäftigt. Seit 1998 mit der Erfassung, Beurteilung und Prognose von Erschütterungsimmissionen und –emissionen (Bauwesen, Industrie, Bergbau, Verkehr etc. bei nationalen und internationalen Projekten) betreut. Seit 2000 Gutachter der DMT Messstelle nach BImSchG für Erschütterungen. Seit 2012 Ö. b. u. v. Sachverständiger für Erderschütterungen. Seit 2014 Leitung der DMT Messstelle nach BImSchG für Erschütterungen.
Ministerialrat a.D., bis Ende 2024: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Bonn
Physikstudium in Bonn, Promotion im Bereich der Spurengasmesstechnik mit Halbleiter-Lasern, Forschungsaufenthalt an der Rice University in Houston, Industrietätigkeit im Bereich Geräteentwicklung, seit 1990 als Referent und Referatsleiter im Referat „Schutz vor Lärm und Erschütterungen“ des Bundesministeriums, Schwerpunktaufgaben: Erarbeitung technischer Regelwerke zum anlagenbezogenen Lärmschutz, u.a. TA Lärm 1998, Lärmschutzanforderungen an Geräten, Maschinen und Fahrzeuge auf nationaler und auf EU-Ebene, immissionsbezogene Regelungen, Mitarbeit in Normungsgremien.
Schwerpunkt: Lärmprognosen und Lärmschutzmaßnahmen
- 6 Jahre Erfahrung im Bereich Schall- und Schwingungstechnik
- Industrielärm, Baulärm, Lärm in der Bauleitplanung, Lärm am Arbeitsplatz
- 4-jährige Referententätigkeit im Bereich Lärm in der Industrie
Herr Jakob arbeitet seit 6 Jahren beim TÜV NORD als Sachverständiger für Schall- und Schwingungstechnik. Hauptarbeitsgebiete sind Prognosen und Messungen von Industrieanlagen, die Berechnung von Baustellen, die Erstellung von Lärmprognosen für die Bauleitplanung und Lärmmessungen am Arbeitsplatz. Herr Jakob unterstützt Betriebe in der Planungsphase, bei behördlichen verlangten Abnahmemessungen und bei der Ursachenforschung lärminduzierter Probleme.
- Seit 01/2022: DMT GmbH & Co. KG in Dortmund
Teamleiter Prozessindustrie und konventionelle Kraftwerke - Seit 04/2018: DMT GmbH & Co. KG in Dortmund
Sachverständiger für Brandschutz in dem Geschäftssegment Plant and Product Safety - 10/2017 – 02/2018: Berufskolleg der Stadt Bottrop
Lehrkraft für Maschinenbautechnik und Versorgungstechnik - 01/2016 – 09/2017: DMT GmbH & Co. KG in Dortmund
Ingenieur für Brandschutz in dem Geschäftssegment Brand und Explosions-schutz - 02/2015 – 12/2015: Ruhr-Universität Bochum
Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Fluidverfahrenstechnik - Studium
10/2012 – 11/2014: Ruhr-Universität Bochum
Masterstudium Umwelttechnik und Ressourcenmanagement - 10/2011 – 09/2014: Stipendium
Bildungsfonds der Ruhr-Universität Bochum - 10/2009 – 10/2012: Ruhr-Universität Bochum
Bachelorstudium Umwelttechnik und Ressourcenmanagement
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, Bonn
Leiterin des Fachbereichs: Nationales Referenzlabor (EU), Luftqualitätsuntersuchungen
September 1995 – Februar 2000
ISAS (Institut für Spektrochemie und angewandte Spektroskopie), Berlin
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
März 2000 – April 2005
LUA; Landesumweltamt NRW, Essen
Stellvertretende Leiterin des kontinuierlichen Luftqualitätsmessnetz)
September 2009 – März 2015
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen
Stellvertretende Leiterin des kontinuierlichen Luftqualitätsmessnetz
Seit März 2015
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Recklinghausen
Leiterin des Fachbereichs: Nationales Referenzlabor (EU), Luftqualitätsuntersuchungen
Aufgabenbereich:
• Luftqualitätsüberwachung (anorganische Gase, VOC's, Feinstaub (PM10, PM2.5), Metalle und PAK in Feinstaub. Staubdeposition und Inhaltsstoffe, EC/OC; Tracer für Holzfeuerung, Ammoniak, Ionen im Feinstaub
• Leiterin des nationalen Referenzlabors (German Reference Laboratory for Air Pollution - GeRLAP; akkreditiert nach EN ISO/IEC 17025 und EN ISO/IEC 17043)
• Nationale und internationale QA/QC-Programme, Ringversuche und Vergleichsmessungen
Gremienarbeit:
• Mitglied der CEN-Arbeitsgruppe Partikel sowie der VDI-Arbeitsgruppe Partikel
• AQUILA-Mitglied (Network of Air Quality Reference Laboratories in Europe)
• Vorsitzende des MTK (Messtechnisches Kolloquium)
Reg.-Gewerbedirektor Dipl.-Ing. RWTH Aachen - Brennstoffingenieurwesen - Dipl.-Ing.. Seit 1980 im Landesdienst. 1991 - 1996 Dezernatsleitung in verschiedenen Behörden der staatlichen Umweltverwaltung. 1996 - 2006 Abteilungsleiter StUA Aachen. Seit 2007 Dezernent für Immissionsschutz/anlagenbezogener Umweltschutz bei der Bezirksregierung Köln.
Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen, HSPV NRW, Gelsenkirchen
Beruflicher Werdegang:
1999-2004 Dezernent beim Staatlichen Umweltamt Duisburg
Seit 2004 Professor für Staats- und Europarecht, Allgemeines Verwaltungsrecht und Umweltrecht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW.
Prof. Röckinghausen ist Mitherausgeber und Autor des umweltrechtlichen Großkommentars Landmann/Rohmer.
Hinweise
Zusätzlich wird das Buch „Bundes-Immissionsschutzgesetz“ ausgegeben. Der Preis für dieses Buch ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Über die Teilnahme wird eine bundesweit anerkannte Bescheinigung ausgestellt. Der Lehrgang deckt den gesamten Bereich der geforderten Grundausbildung ab.
IMIS Informations- und Messausbildungszentrum Immissionsschutz Essen ist eine Weiterbildungs-Einrichtung des Haus der Technik e.V. Das IMIS bietet ein Seminarprogramm zur Aus- und Weiterbildung mit aktuellen Themen des Immissionsschutzes an.
Grundlehrgänge & Fortbildungen
Durch die Teilnahme an diesem Grundlehrgang erhalten Sie die Fachkunde als beauftrage Person. Diese Fachkunde bedarf alle zwei Jahre einer Auffrischung durch die Teilnahme an einer Fortbildung. Hier finden Sie eine Auflistung der Grundlehrgänge und der dazugehörigen Fortbildungen: Umweltschutz – Seminare & Fortbildungen Haus der Technik e.V. | HDT
Mehr zu diesem Thema
Ist der Kurs auch für Quereinsteiger geeignet?
Ja, wenn Sie zukünftig Aufgaben im betrieblichen Immissionsschutz übernehmen oder unterstützen sollen, ist der Grundkurs ein strukturierter Einstieg mit technischem und rechtlichem Fundament.
Kann ich den Kurs online absolvieren?
Ja, die Teilnahme ist online möglich (Hybrid). Dadurch eignet sich der Kurs auch für Teilnehmende außerhalb der Region Essen.
Wie oft muss die Fachkunde aktualisiert werden?
Die Fachkunde sollte regelmäßig aufgefrischt werden (häufig im Zwei-Jahres-Rhythmus). Das HDT bietet dafür passende Fortbildungen an.
Was ist der Unterschied zwischen Emission und Immission?
Emissionen sind die „Abgaben“ (z. B. Stoffe, Geräusche) aus einer Quelle/Anlage. Immissionen sind die „Einwirkungen“ am Ort der Wirkung (z. B. beim Nachbarn, in der Umgebung). Der Lehrgang behandelt die Ermittlung, Bewertung und Begrenzung beider Aspekte.
Wie werde ich Immissionsschutzbeauftragter?
In der Regel werden Sie vom Anlagenbetreiber schriftlich bestellt. Voraussetzung ist eine geeignete Qualifikation, insbesondere der Fachkundenachweis nach der 5. BImSchV (je nach Anlagenart), der über einen anerkannten Grundkurs erworben wird.
Was sind die Voraussetzungen, um Immissionsschutzbeauftragter zu werden?
Sie benötigen die erforderliche Fachkunde sowie die persönliche Eignung und Zuverlässigkeit. Häufig werden technische oder naturwissenschaftliche Grundkenntnisse erwartet, damit Sie Emissionen, Anlagenbetrieb und rechtliche Anforderungen sicher einordnen können.
Wann ist ein Immissionsschutzbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben?
Ein Immissionsschutzbeauftragter ist erforderlich, wenn dies für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen gesetzlich vorgesehen ist. Ob eine Bestellung notwendig ist, ergibt sich aus den einschlägigen Vorschriften (u. a. BImSchG und zugehörige Verordnungen) und den konkreten Anforderungen der Anlage.
Wer bestellt den Immissionsschutzbeauftragten?
Bestellt wird der Immissionsschutzbeauftragte durch den Betreiber der Anlage. Die Bestellung erfolgt üblicherweise schriftlich und regelt Aufgaben, Zuständigkeiten und organisatorische Einbindung.
Welche Pflichten hat ein Immissionsschutzbeauftragter?
Der Immissionsschutzbeauftragte unterstützt den Betreiber dabei, Vorgaben aus dem Immissionsschutzrecht einzuhalten. Typische Pflichten sind Beratung, Überwachung der Einhaltung relevanter Anforderungen, Hinwirken auf Verbesserungen sowie Unterstützung bei internen Abläufen und Dokumentation.
Welche Rechte hat ein Immissionsschutzbeauftragter im Unternehmen?
Damit die Aufgaben wirksam erfüllt werden können, benötigt der Beauftragte Zugang zu relevanten Informationen und betrieblichen Abläufen. Außerdem muss er organisatorisch so eingebunden sein, dass Hinweise und Empfehlungen adressiert und bearbeitet werden können.
Ist der Immissionsschutzbeauftragte weisungsfrei?
In der Praxis ist entscheidend, dass der Beauftragte seine Aufgaben unabhängig und ohne Interessenkonflikte wahrnehmen kann. Die konkrete Ausgestaltung (z. B. Berichtslinie, Zugriff auf Informationen) sollte so geregelt sein, dass fachliche Hinweise nicht unterdrückt werden.
Wer haftet bei Verstößen gegen das Immissionsschutzrecht – Betreiber oder Beauftragter?
Grundsätzlich bleibt die Gesamtverantwortung beim Betreiber der Anlage. Der Immissionsschutzbeauftragte kann jedoch verantwortlich werden, wenn er Pflichten verletzt, z. B. durch grobe Versäumnisse, falsche Angaben oder unterlassene Hinweise bei erkannten Risiken.
Wann haftet ein Immissionsschutzbeauftragter persönlich?
Persönliche Haftung kann entstehen, wenn Sie rechtlich relevante Pflichten verletzen und dadurch Schäden oder Rechtsverstöße begünstigt werden. Typische Risikofelder sind mangelhafte Dokumentation, unterlassene Hinweise, oder fehlende Reaktion auf wiederkehrende Grenzwertüberschreitungen.
Welche strafrechtlichen Risiken gibt es für Immissionsschutzbeauftragte?
Strafrechtliche Risiken können in Betracht kommen, wenn Umweltverstöße vorsätzlich oder grob fahrlässig begünstigt werden. Relevante Faktoren sind Verantwortungsbereich, Handlungspflichten, Wissen um Risiken und nachweisbare Unterlassungen.
Wie kann ich mich als Immissionsschutzbeauftragter rechtlich absichern?
Wichtig sind eine klare Aufgabenbeschreibung, eine eindeutige Berichtslinie, dokumentierte Hinweise/Empfehlungen und eine saubere Nachverfolgung von Maßnahmen. Auch Schulungen und regelmäßige Fortbildungen stärken die rechtssichere Aufgabenerfüllung.
Welche Dokumentation ist rechtlich besonders wichtig?
Rechtlich wichtig sind nachvollziehbare Aufzeichnungen zu Messungen/Überwachungen, Abweichungen, Ursachenanalysen, Maßnahmen, Fristen und Verantwortlichkeiten. Dokumentation ist oft der entscheidende Nachweis gegenüber Behörden und in Haftungsfragen.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Fr. 12.05.2028, 12:30 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
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