
Umweltstrafrecht für Betreiber, Beauftragte & Behördenpraxis
Das Umweltstrafrecht gewinnt für Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen zunehmend an praktischer Bedeutung. Verstöße gegen umweltrechtliche Vorgaben können nicht nur behördliche Maßnahmen auslösen, sondern auch strafrechtliche Ermittlungen gegen Unternehmen, Betriebsverantwortliche und beauftragte Personen nach sich ziehen. Risiken entstehen dabei häufig an der Schnittstelle zwischen technischem Anlagenbetrieb, Genehmigungsauflagen, betrieblicher Organisation und persönlicher Verantwortung.
Das Seminar vermittelt einen praxisnahen Überblick über das Umweltstrafrecht im Anlagenbetrieb und ordnet dessen Bedeutung für die betriebliche Praxis ein. Behandelt wird, wann umweltrechtliche Verstöße strafrechtlich relevant werden können, welche Verantwortlichkeiten sich für Betreiber und Führungskräfte ergeben und welche Anforderungen im Umgang mit Behörden und Ermittlungsorganen zu beachten sind. Ziel ist es, strafrechtliche Risiken im Anlagenbetrieb frühzeitig zu erkennen und die eigene Rechtssicherheit im Umgang mit umweltbezogenen Pflichten zu stärken.
Betreiber von Anlagen sollten Kenntnisse ĂĽber die fĂĽr Sie relevanten Bereiche des Umweltstrafrechtes haben.
Ist dies nicht der Fall, können auch unwissentlich begangene Verstöße gegen Rechtsnormen schnell zu einer Prüfung und im weiteren Verlauf auch zu einem Ermittlungsverfahren führen. Am Ende eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft kann die Einstellung des Verfahrens aber auch die Anklage stehen.
Dieses Seminar vermittelt Betreibern von Anlagen oder ihren Beauftragten die wesentlichen Punkte des Umweltstrafrechtes.
Unterliegt Ihre Anlage z.B. dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), gibt es zahlreiche Auflagen und Verordnungen zu beachten. Mit diesem Seminar erhalten Sie einen Ăśberblick ĂĽber die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen.
Im Verlauf des Seminars wird die Frage beantwortet, auf was bei der Kommunikation mit den Behörden zu achten ist und welche Rechte und Pflichten Sie als Betreiber haben.
Zum Thema
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen einer Vielzahl gesetzlicher Anforderungen, behördlicher Auflagen und technischer Regelwerke. Werden diese Pflichten nicht eingehalten, kann dies über das Umweltverwaltungsrecht hinaus auch strafrechtliche Folgen haben. Das Umweltstrafrecht ist deshalb ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Compliance im Anlagenbetrieb.
Die Veranstaltung stellt die zentralen Regelungen des Umweltstrafrechts im Zusammenhang mit dem Betrieb immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftiger Anlagen dar. Thematisiert werden typische Umweltstraftatbestände, strafrechtliche Verantwortlichkeiten von Unternehmen, Leitungspersonen und Beauftragten sowie typische Risikosituationen im Betriebsalltag. Darüber hinaus wird erläutert, wie Ermittlungsverfahren ablaufen, welche Rechte und Pflichten gegenüber Aufsichtsbehörden, Polizei und Staatsanwaltschaft bestehen und worauf bei behördlicher Kommunikation, Betriebsprüfungen und im Verdachtsfall besonders zu achten ist.
Zielsetzung
Die Veranstaltung vermittelt Orientierung zu strafrechtlichen Risiken im Anlagenbetrieb und unterstützt dabei, Verantwortlichkeiten sowie risikobehaftete Konstellationen rechtlich sicher einzuordnen. Teilnehmende gewinnen ein fundiertes Verständnis dafür, wann Umweltverstöße strafrechtliche Relevanz entfalten können, wie typische Risikosituationen im Betrieb zu bewerten sind und welche Anforderungen im Umgang mit Behörden und Ermittlungsverfahren zu beachten sind. Dadurch wird die betriebliche Rechtssicherheit gestärkt.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Fach- und Führungskräfte in genehmigungsbedürftigen Anlagenbetrieben, die Verantwortung für Umwelt-Compliance, Betreiberpflichten und die Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Vorgaben tragen. Angesprochen sind insbesondere Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen nach BImSchG, Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Abfall- und Umweltbeauftragte sowie Mitarbeitende aus Umwelt-, Compliance- und Rechtsabteilungen. Ebenfalls angesprochen sind Ingenieurbüros, Gutachter und Planungsverantwortliche, die Betreiber bei umweltrechtlichen Fragestellungen begleiten.
Programm
- Der auf Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld basierende PrĂĽfaufbau.
- Strafrechtlich relevantes Tun oder auch Unterlassen
- Unechte Unterlassungsdelikte und die Garantenstellung
- Die Unterschiede zwischen Mittäterschaft, Täterschaft, Anstiftung und Beihilfe
Grundlagen der Strafprozessordnung:
Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft.
Anklage oder Einstellung? Wie ein Ermittlungsverfahren beendet werden kann.
- §§ 324 ff StGB: Die Vorschriften im Umweltstrafrecht
- Verwaltungsakzessorietät: Erfüllung eines Strafbestandes in Abhängigkeit von den Regelungen im Verwaltungsrecht.
- Kommunikation und Kooperation mit Behörden und der Staatsanwaltschaft
- Als Betreiber einer Anlage
- Nach der Störfallverordnung
- Fall-Beispiele
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Di. 12.10.2027, 15:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
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Uwe Schröer
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