
Zur Prüfung befähigte Person von Flüssiggasanlagen
Das Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Flüssiggasanlagen" vermittelt rechtssichere Kenntnisse der gesetzlichen Regeln, der Handhabung und des Einsatzes von Flüssiggasanlagen, Kenntnisse über Anlagenbauarten von Flüssiggasanlagen, die Anforderungen an deren ordnungsgemäßen Einsatz sowie die Anleitung zur Beurteilung eines sicheren Anlagenzustands. Sie erfahren das Know-how zur regelgerechten Durchführung und Dokumentation der Anlagenprüfungen sowie die Vorschriften aus Gefahrstoffverordnung und Explosionsschutz zum Flüssiggashandling.
In der Schulung wird ergänzend praxisnah vermittelt, wie künstliche Intelligenz (KI / AI) gezielt eingesetzt werden kann, insbesondere zur effizienten und strukturierten Erstellung von Checklisten für die Tätigkeit als befähigte Person.
Zum Thema
Nach der Technischen Regel für Flüssiggas (TRF) sind Flüssiggasanlagen und Flüssiggasflaschenanlagen regelmäßig durch befähigte Personen auf deren betriebssicheren Zustand zu überprüfen. Dabei bezieht sich die Prüfung auch auf die Leitungsanlage und die Gasgeräte, die sich hinter der Hauptabsperrung befinden. Verbrauchsanlagen sind i.d.R. alle 10 Jahre zu prüfen. Hingegen müssen Flüssiggasbehälter alle 2 Jahre durch eine befähigte Person überprüft werden. Für Flüssiggasflaschen bis 14 kg Füllgewicht gilt ein Prüfintervall von 5 Jahren; Flüssiggasflaschen über 14 kg Füllgewicht sollten alle 10 Jahre durch eine befähigte Person geprüft werden.
Zielsetzung
Das Seminar befähigt Teilnehmende, als befähigte Person tätig zu werden, um Flüssiggasanlagen entsprechend der Sicherheitsvorschriften prüfen zu können.
Teilnehmerkreis
Meisterinnen und Meister, Vorarbeitende und Mitarbeitende, die mit Flüssiggas- oder Flüssiggasverbrauchsanlagen arbeiten, Fahrzeugführende und Fahrzeughaltende von mit Flüssiggas betriebenen Fahrzeugen, externe Wartungs- und Prüfungsdienste, Fachkräfte, Sicherheitsfachkräfte, Sicherheitsbeauftragte, (angehende) beauftragte Personen zur Prüfung von Flüssiggas- und Flüssiggasverbrauchsanlagen, weitere Mitarbeitende, die die Bereitstellung, den Betrieb und die Prüfung der Flüssiggasanlagen organisieren oder Werkstattpersonal, Monteurinnen und Monteure sowie Maschinenführende, die mit Wartung und Instandhaltung von Flüssiggas- oder Flüssiggasverbrauchsanlagen beschäftigt sind.
Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bezüglich Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.
Programm
- Rechtlicher Teil: Sinn und Zweck des Seminars: Beurteilung des sicheren Zustandes, rechtssichere Kenntnisse von Regeln, Handhabung und Einsatz, Kenntnisse der Wartung, Prüfung und Instandhaltung und deren Dokumentation
- Einführung in das Thema: Schadenereignisse, Definition von Flüssiggasanlagen und Flüssiggasverbrauchsanlagen, Einsatzbeispiele, zu vermeidende Folgen fehlerhafter Anwendung
- Grundlagen Gefahrstoffverordnung
- Grundlagen Explosionsschutz mit Bezug auf Flüssiggasanalgen
- Produktsicherheit bezüglich Flüssiggasanlagen und Flüssiggasverbrauchsanlagen
- Arbeitsschutz: Grundlagen, Rechtsgrundlagen, Umsetzung des Arbeitsschutzes, Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und Unterweisung, Ergonomie und Arbeitsplätze, Wartung, Prüfung und Instandhaltung
- Befähigte Person: Rechtliche Grundlage Betriebssicherheitsverordnung und TRBS 1203 - Aufgaben und Bestellung - Verantwortung und Haftung
- Praxisteil
- Spezifische Vorschriften: Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung
- Beispiele aus der Praxis: Arten der Flüssiggasanlagen und Flüssiggasverbrauchsanlagen, sachgerechte und korrekte Anwendung der Anlagen, Prüfung der Anlagen
- Zusammenfassung und Ausblick
Referenten
- Ausgebildeter Versorgungstechniker und Industriekaufmann
- Fachreferent im Bereich Arbeitssicherheit, Brand- und Explosionsschutz
- Brandschutzbeauftragter
- Sicherheitsbeauftragter
- Brandsimulations-Trainer
- Durchführung von spezifizierten, praxisorientierte Sicherheitsunterweisungen (auch in Form von Experimentalvorträgen und Brandsimulationsschulungen) für alle Beschäftigten aus Industrie, Gewerbe oder dem Dienstleistungssektor.
- Branchenunabhängig
- Richtlinien- und Regelkompetent
- Innovativ, Informativ, Aktiv
Hinweise
Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 2 VDSI Weiterbildungspunkten für Arbeitsschutz bewertet. Außerdem wird die Veranstaltung mit 1 weiteren VDSI Weiterbildungspunkt für Brandschutz bewertet.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mi. 10.11.2027, 16:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
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Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
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