
Beauftragte im Umweltschutz – Netzwerktreffen
Die Tagung richtet sich an Beauftragte aus den Bereichen Immissionsschutz, Störfall, Gewässerschutz, Abfall sowie Gefahrgut – und bietet eine wertvolle Plattform für den interdisziplinären Austausch.
Wie wirken sich aktuelle Themen wie Ewigkeitschemikalien (PFAS), Gefahrenabwehrplanung oder die KAS-61-Empfehlung auf die Aufgaben der Beauftragten aus – insbesondere in BImSchG-Anlagen?
Ein besonderer Fokus liegt auf den Schnittstellen innerhalb des betrieblichen Umweltmanagements:
Welche Anforderungen gelten zum Beispiel für unternehmensinterne Sammelstellen für gefährliche Abfälle?
Welche gewässerschutzrechtlichen Aspekte sind hier mitzudenken?
Neben diesen konkreten Praxisbezügen beleuchten wir auch aktuelle Querschnittsthemen, die für Mehrfachbeauftragte im betrieblichen Alltag an Bedeutung gewinnen – fachübergreifend, lösungsorientiert und mit Blick auf regulatorische Entwicklungen.
Zum Thema
Allein unter vielen Pflichten – Die Fachtagung für Umweltschutzbeauftragte in KMU
In kleinen und mittelständischen Unternehmen stehen Umweltschutzbeauftragte oft allein vor komplexen Aufgaben. Ein kollegialer Austausch nach dem Motto „Was würdest du tun?“ ist im betrieblichen Alltag selten möglich.
Hinzu kommt: Viele Fortbildungen decken immer wieder ähnliche Inhalte ab. Themen wie die Zuordnung von Abfallschlüsseln tauchen mehrfach in verschiedenen Veranstaltungen auf – oft ohne echten Mehrwert für erfahrene Beauftragte. Dabei liegt der eigentliche Nutzen vor allem im Austausch über das untergesetzliche Regelwerk, wo sich in der Praxis sowohl Chancen als auch Stolperfallen verbergen.
Sonderregelungen und Ausnahmen bei behördlichen Zustimmungen sind nur ein Beispiel für Themen, über die es sich lohnt, im Kollegenkreis offen zu sprechen und Erfahrungen zu teilen.
Diese Tagung schafft genau dafür Raum:
Neben aktuellen rechtlichen Entwicklungen werden gezielt Synergien zwischen verschiedenen Beauftragtenfunktionen aufgezeigt. Die Teilnehmenden erhalten die Möglichkeit, eigene Fragen einzubringen, Impulse zu setzen und von der Praxis anderer zu profitieren.
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Mehr InformationenZielsetzung
Die Fachtagung für Mehrfachbeauftragte im Umweltschutz bietet eine ideale Plattform zum fachlichen Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Unternehmen. Neben aktuellen Entwicklungen und regulatorischen Neuerungen stehen insbesondere die praktischen Herausforderungen im Berufsalltag von beauftragten Personen im Fokus.
Im Mittelpunkt der Veranstaltung steht der persönliche Dialog – zum Vernetzen, Diskutieren und voneinander Lernen.
Teilnehmerkreis
Immissionsschutzbeauftragte, Störfallbeauftragte, Abfallbeauftragte, Gewässerschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Umweltbeauftragte, Umweltmanagementsystembeauftragte, Gefahrgutbeauftragte, Gefahrstoffbeauftragte
Programm
Referenten
1985-1996 Betriebs- und Produktionsleitung in Anlagen der Chlor-verarbeitenden Chemie (Solvay)*, einer Recyclinganlage
für Ätzlösungen (MR); Chlorproduktion (ECI)* sowie Tank- und Abfüllanlagen zur Lackherstellung (Bayer); Rückbau und Entsorgung von Anlagen;
1996 bis 2010 Leiter Arbeits- und Umweltschutz/Qualitätsmanagement in einer Zinkhütte (Ruhr-Zink);
seit 2010 EHS(Q)-Leiter in Chemie- und Pharmabetrieben
Chemtura Organometallics GmbH, Bergkamen (selbstentzündliche und hochtoxische metallorganische Stoffe)*
Catalent Pharma Germany Eberbach, Eberbach (Herstellung pharmazeutischer Endprodukte)
Lohmann Animal Health, Cuxhaven (Impfstoffherstellung)
Hexion GmbH, Letmathe, (Herstellung von Phenol-Formaldehydharzen)*
Braskem Europe GmbH, Wesseling (Polypropylensynthese)*
*(Störfallbetriebe der oberen Klasse)
In unterschiedlicher Kombination Betriebsbeauftragter für Immissions- und Gewässerschutz, Störfälle und Abfall; Genehmigungsmanagement und Business Continuity Management. Qualitäts- und Umweltmanagementbeauftragter. Leitende Sicherheitsfachkraft.
Seit ca. 15 Jahren als Vortragender tätig (Haus der Technik, TÜV Nord, TÜV Süd, DEKRA, ..), Fachautor für WEKA (Fachverlag) und Inhaber des Ingenieurbüros SGU-plus (Beratungen, Schulungen, Externer Beauftragter im gesamten HES-Bereich)
Zeitweilig Mitglied im Arbeitsschutzausschuss des BDI, Berlin
Mitarbeit in einem Unterausschuss des Ausschusses für Betriebssicherheit
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Für wen lohnt sich die Tagung?
Die Fachtagung richtet sich an betriebliche Umweltbeauftragte und Fachverantwortliche – u. a. Immissionsschutz-, Störfall-, Abfall- und Gewässerschutzbeauftragte, Sicherheitsfachkräfte, Umweltbeauftragte, Umweltmanagementsystem-Beauftragte (z. B. DIN EN ISO 14001, EMAS, DIN EN ISO 50001 / Energiemanagementbeauftragter), sowie Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragte.
Warum teilnehmen?
- Rechts-Update zu BImSchG/BImSchV, Störfallrecht, KrWG/AbfBeauftrV und angrenzenden Vorschriften
- Mehr Sicherheit in der Erfüllung und Dokumentation gesetzlicher Pflichten (z. B. Öffentlichkeitsinformation nach 12. BImSchV)
- Praxisnahe Lösungen für typische Problemfelder: Sammelstellen gefährlicher Abfälle, Schnittstellen Gewässerschutz/Abfall, Genehmigungsmanagement
- Austausch mit Kolleg:innen (KMU bis Konzern) und Impulse für Audits, Rechtskataster, Umwelt- und Energiemanagement
Welche Gesetze regeln den deutschen Immissionsschutz?
Zentrale Rechtsgrundlage ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es regelt u. a. Pflichten beim Betrieb von Anlagen, Genehmigung/Anzeige, Überwachung sowie die Bestellung und Aufgaben betrieblicher Beauftragter.
Wichtige Verordnungen im Umfeld der Tagung (Auszug):
- 5. BImSchV (Bestellung/Fachkunde/Fortbildung u. a. für Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte; Anlagen sind in Anhängen gelistet)
- 12. BImSchV (Störfall-Verordnung) – Pflichten zur Störfallvermeidung, Sicherheitsmanagement, Alarm- und Gefahrenabwehr, Öffentlichkeitsinformation
- IED / Industrieemissionen (Genehmigungs- und Vollzugsthemen, die in vielen Branchen praktisch relevant sind – Stichwort „Umsetzung IED“)
Was ist ein Immissionsschutzbeauftragter – und wer hat ihn zu bestellen?
Ein Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz ist die fachkundige Person im Betrieb, die Betreiber und Beschäftigte in allen für den Immissionsschutz relevanten Fragen unterstützt. Die Bestellpflicht wird durch Rechtsverordnung für bestimmte genehmigungsbedürftige Anlagen festgelegt.
Welche Pflichten und Aufgaben hat der Immissionsschutzbeauftragte?
Nach § 54 BImSchG umfasst die Aufgabe insbesondere Beratung
des Betreibers und der Betriebsangehörigen und das Hinwirken auf Verbesserungen im Immissionsschutz.
Kurz gesagt: Überblick über Emissionen/Immissionen, Maßnahmen, Compliance, Schnittstellen – und die Übersetzung von Recht in betriebliche Praxis.
Was müssen Immissionsschutzbeauftragte können?
Gefordert sind Fachkunde, Praxisbezug und Managementfähigkeit: Immissionsschutzrecht, Anlagen-/Genehmigungsmanagement, Mess-/Überwachungsthemen, Dokumentation, Kommunikation mit Behörden und internes Audit-/Managementsystem-Denken (ISO/EMAS).
Was ist ein Störfallbeauftragter – wann muss er bestellt werden?
Ein Störfallbeauftragter unterstützt Betreiber bei der Sicherheit von Anlagen, insbesondere dort, wo bei Störungen Gefahren für Allgemeinheit und Nachbarschaft entstehen können. Die Bestellung ist nach § 58a BImSchG erforderlich, wenn dies im Hinblick auf Art/Größe der Anlage und Gefahrenlage notwendig ist.
Was ist die Aufgabe eines Störfallbeauftragten? Welche Pflichten hat er?
Die Aufgaben sind in § 58b BImSchG beschrieben: Beratung, Hinwirken auf Verbesserung der Anlagensicherheit, Überwachung der Einhaltung relevanter Vorschriften/Auflagen sowie das Melden von Mängeln/Störungen, die zu Gefahren führen können.
Störfall im Betrieb – was tun?
Operativ bedeutet das: robuste Notfallmanagement-Prozesse, Alarm- und Gefahrenabwehrplanung, klare Meldeketten, dokumentierte Maßnahmen – und die Verzahnung mit Umwelt-, Arbeitssicherheits- und Anlagenverantwortlichen. (Genau diese Schnittstellen werden im Programm adressiert, z. B. bei Alarm- und Gefahrenabwehrplanung.)
Öffentlichkeitsinformation nach 12. BImSchV: Was, wie und wann?
Nach § 8a 12. BImSchV müssen Betreiber der Öffentlichkeit bestimmte Angaben (Anhang V Teil 1) ständig zugänglich machen – auch elektronisch – und aktuell halten, z. B. bei störfallrelevanten Änderungen.
Was ist ein Abfallbeauftragter – ab wann ist er Pflicht?
Ein Betriebsbeauftragter für Abfall (Abfallbeauftragter) ist im Abfallmanagement zentrale Schnittstelle für Abfallvermeidung, ordnungsgemäße Entsorgung und rechtssichere Verwertung. Die konkrete Bestellpflicht wird u. a. in § 2 AbfBeauftrV (Abfallbeauftragtenverordnung) geregelt, z. B. für bestimmte Betreiber von Anlagen/Abfallströmen.
Welche Pflichten und Aufgaben hat ein Abfallbeauftragter?
Die Aufgaben sind u. a. in § 60 KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) beschrieben: Beratung zu Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung sowie Mitwirkung/Überwachung in der betrieblichen Abfallpraxis.
Welche Anforderungen zählen wirklich – was müssen Abfallbeauftragte können?
Entscheidend sind Fachkunde und praktische Umsetzungsstärke: Abfallrecht/ KrWG, Einstufung und Dokumentation (gefährliche Abfälle), Organisation von Sammelstellen, Nachweis-/Entsorgungsprozesse, Kommunikation mit Entsorgungsfachbetrieben und Behörden. (Praxisfragen wie interne Sammelstellen für gefährliche Abfälle werden in der Tagung explizit aufgegriffen.)
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mi. 30.06.2027, 16:00 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Uwe Schröer
u.schroeer@hdt.de
+49 201 1803-388