
Vermittlung der Sachkunde für Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel zur Abgabe
Das Seminar zur Vermittlung der eingeschränkten Sachkunde gemäß § 11 ChemVerbotsV zum Sachkunde-Nachweis nach § 13 ChemBiozidDV bereitet die Teilnehmer auf die Prüfung vor. Am zweiten Tag findet die Sachkundeprüfung statt, zu der die Vertreter der Bezirksregierung Düsseldorf als die für die Prüfung zuständige Behörde ins Haus der Technik kommen.
Die eingeschränkte Sachkundeprüfung über Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel umfasst Teil I über die chemikalienrechtlichen Grundlagen und Teil III über Biozid-Produkte bzw. Pflanzenschutzmittel der "Hinweise und Empfehlungen" und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Alle Teilnehmer erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme vom HDT, von der zuständigen Behörde im Anschluss an die Prüfung einen Bescheid über das Ergebnis, und bei bestandener Prüfung ein Zeugnis. Die Prüfungsgebühr ist in der Teilnahmegebühr enthalten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumärkten und Handwerkermärkten, Onlinehändlern und Vertrieben benötigen diese Sachkunde, wenn Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel an private und berufliche Verwender sowie an Wiederverkäufer abgegeben werden sollen.
Der Sachkundenachweis ist maximal sechs Jahre gültig und kann durch die Teilnahme an anerkannten Fortbildungsveranstaltungen verlängert werden. Das HDT bietet dazu das Seminar Auffrischung der Sachkunde nach §11 ChemVerbotsV an.
"Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis“ vom 07.12.2021 (Banz AT vom 20.01.2022 B4) gemäß § 11 Absatz 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017, zuletzt geändert 19.06.2020 (BGBI. I S. 1328). Grundlage hierfür sind die „Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis“ vom 07.12.2021 (Banz AT vom 20.01.2022 B4) gemäß § 11 Absatz 2 der Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) vom 20.01.2017, zuletzt geändert 19.06.2020 (BGBI. I S. 1328); Internet:
Hinweise und Empfehlungen zum Sachkundenachweis
Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder (GFK); Stand: 12/2024
Gemeinsamer Fragenkatalog der Länder
PC-Version und Smartphone-App zur Vorbereitung auf die Prüfungsfragen:
Vorbereitung auf die Prüfungsfragen
Beim gemeinsamen Fragenkatalog (GFK) sind für diese Prüfung der Teil I (Seite 4 – Seite 63) sowie der Teil III (Seite 112 – Seite 165) relevant.
Die Thematik ist sehr anspruchsvoll und ist in 1,5 Tagen für Neueinsteiger schwierig zu vermitteln. Es empfiehlt sich daher auf jeden Fall ein vorheriges Üben anhand des Fragenkatalogs.
Zum Thema
Gemäß § 13 ChemBiozidDV ist zur Abgabe von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln ein Nachweis der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV erforderlich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Baumärkten, Handwerkermärkten, Online-Händlern und anderen Vertriebsorganisationen benötigen diese Sachkunde zur Abgabe von Biozid-Produkten und Pflanzenschutzmitteln an private und berufliche Verwender sowie an Wiederverkäufer. Das dazu notwendige Grundwissen wird im Seminar zur Vorbereitung der Sachkundeprüfung vermittelt. Diese umfasst Teil I über chemikalienrechtliche Grundlagen und Teil III über Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel der "Hinweise und Empfehlungen" und wird im Anschluss an das Seminar abgenommen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten eine Teilnahme-Bescheinigung und ein Zeugnis nach erfolgreich bestandener Sachkundeprüfung.
Zielsetzung
Im Vertrieb oder Handel, wie z. B. Baumärkten, Handwerkermärkten, Onlinehändlern, Vertriebs- und Verkaufs-Organisationen, beschäftigte Personen, die Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel an Geschäfts- oder Privatkunden zur Verwendung abgeben sollen, bereiten sich im Seminar auf die Prüfung zum Nachweis der nach § 13 ChemBiozidDV nachzuweisenden Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV vor, bestehen diese erfolgreich und können mit der erworbenen Sachkunde die Abgabe durchführen.
Spätestens nach sechs Jahren ist dann eine erneute ganztägige Auffrischung notwendig.
Teilnehmerkreis
Personen, die Biozid-Produkte und Pflanzenschutzmittel an Geschäfts- oder Privatkunden zur Verwendung abgeben sollen und dafür die gemäß § 13 ChemBiozidDV nachzuweisende Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV benötigen, wie z. B. in Baumärkten, Handwerkermärkten, Onlinehändlern, Vertriebs- und Verkaufs-Organisationen.
Programm
EU-Verordnungen: REACH, EU-GHS/CLP, BPR; EU-Richtlinien, angrenzende Rechtsgebiete; Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung; Technische Regeln, u.a. TRGS 510.
Einstufung, Kennzeichnung, Verpackung von gefährlichen Stoffen und Gemischen nach VO (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-VO); ChemVerbotsV 2017 und Anhang XVII der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
Gesetzliche Grundlagen; Abgrenzung Biozid-Produkte gegenüber Pflanzenschutzmitteln; Biozid-Produkte-Verordnung; Wirkstoffe und Produkttypen; Genehmigungs- und Zulassungsverfahren; Biozidrechts-Durchsetzungsverordnung (ChemBiozidDV)
Beispielfragen aus dem BLAC-GFK aus Teil I über chemikalienrechtliche Grundlagen und aus Teil III über Biozide und Pflanzenschutzmittel
Auswertung des Selbsttestes, Ergänzende Informationen zu den Prüfungsteilen I "Gesetzliche Grundlagen" und III "Biozide und Pflanzenschutzmittel"
Beispielfragen aus dem BLAC-GFK aus Teil I über „Gesetzliche Grundlagen“ und aus Teil III über „Biozide und Pflanzenschutzmittel“
Mitarbeiter/innen der Bezirksregierung Düsseldorf Dezernat 56
Referenten
Likedeelers GmbH, Rheinberg
Herr Dr. Wolfgang Pahlmann ist promovierter Chemiker (RWTH Aachen) mit einem reichhaltigen theoretischen und praktischen Grund- und Spezialwissen.
Als Experte für Gefahrstoffe und Chemikalienrecht ist er auch im Kompetenznetzwerk „Moderne Arbeit NRW“ KomNet und im neuen „Beratungsnetzwerk für die REACH-Verordnung“ REACH-Net - sowie als freier Autor für Fachverlage tätig.
Der betriebliche Arbeits- und Gefahrstoffschutz, das nationale und europäische Gefahrstoff- und Chemikalienrechts, die Information und Beratung von Behörden, Institutionen und Unternehmen, die Erstellung und Gestaltung von Präsentationen und Publikationen, die Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Schulungen und Seminaren, die Leitung und Bearbeitung von Projekten – diese umfangreichen Erfahrungen und Kenntnisse hat er als wissenschaftlicher Mitarbeiter einer Behörde des Staatlichen Arbeitsschutzes Nordrhein-Westfalen erworben.
Weitere spezielle Erfahrungen und Kenntnisse hat er in der instrumentellen Analytik, der spurenanalytischen Methodik, der Labormedizin, Toxikologie, Pharmakologie und Umweltanalytik sowie der forensischen Analytik und Begutachtung durch eine mehrjährige, erfolgreiche Tätigkeit als Laborleiter in einem Institut für Labormedizin gesammelt.
Durch seine eigene universitäre Grundlagenforschung in metallorganischer Chemie und Halogen-Chemie sowie durch anwendungsbezogene Studien, unter anderem in der Halbleiterbranche über die Belastung der Beschäftigten durch Gefahrstoffe, ist er auch bestens vertraut mit den Methoden wissenschaftlicher Forschung und Entwicklung.
Termine
Inhouse
Ansprechpartner
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Dipl.-Ing. Kai Brommann
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