Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)

Aufgaben und Pflichten der Befähigten Person für Aufzüge nach BetrSichV, TRBS 2181 und 3121

Im Anschluss an die theoretische Wissensvermittlung erfolgen praktische Erläuterungen an im Betrieb befindlichen Personenaufzügen vor Ort.
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Im Anschluss an die theoretische Wissensvermittlung erfolgen praktische Erläuterungen an im Betrieb befindlichen Personenaufzügen vor Ort.
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Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen (ehemals Aufzugswärter)

Im Seminar Befähigte Person für Aufzüge des Haus der Technik e.V. erhalten Sie das notwendige Wissen über Aufbau und Funktion von Aufzugsanlagen sowie über die rechtlichen Grundlagen und Betriebsvorschriften. Sie lernen Aufgaben, Rechte, Pflichten und Befugnisse kennen, die Sie laut BetrSichV als "Befähigte Person für Aufzüge" (Aufzugswärter) haben.

Weitere Schwerpunkte des Seminars Befähigte Person für Aufzüge sind die technischen Aspekte des sicheren Betriebs und der Kontrolle eines Aufzugs, der Personenbefreiung sowie die möglichen Gefahren beim Betrieb.

In der Schulung wird ergänzend praxisnah vermittelt, wie künstliche Intelligenz (KI / AI) gezielt eingesetzt werden kann, insbesondere zur effizienten und strukturierten Erstellung von Checklisten für die Tätigkeit als befähigte Person.

Die Anforderungen an die Betreibenden von Aufzugsanlagen werden explizit beleuchtet.

Zum Thema

Aufzugsanlagen gelten als gefährliche Anlagen und sind daher überwachungspflichtig. Um die Unfallzahlen so klein wie möglich zu halten, besteht u. a. nach BetrSichV und TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) die Verpflichtung, dass sich die verantwortlichen Personen entsprechend qualifizieren. 

<die aufzugsrichtlinie="" rl="" 2014="" 33="" eu="" (vom="" 26.="" februar="" 2014)="" regelt="" die="" inverkehrbringung="" von="" aufzügen="" und="" sicherheitsbauteilen="" in="" der="" europäischen="" union="" stellt="" somit="" für="" den="" wirtschaftsraum="" das="" "aufzugs-grundgesetz"="" dar.

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) definiert Aufzüge weitestgehend als Arbeitsmittel und verschärft so die Vorschriften für Betreibende. Anlagen werden strenger geprüft, Modernisierungen und moderne Notrufsysteme zur Plicht. Wir geben Ihnen in diesem Seminar einen Überblick über Aufzüge als Arbeitsmittel und Gefährdungsbeurteilungen, Betreiberpflichten, Inaugenscheinnahme, Prüfung vor Inbetriebnahme, Notrufmanagement und Prüfplakette.

Zielsetzung

Mit dem Seminar "Zur Prüfung befähigte Person von Aufzugsanlagen" des Haus der Technik e. V. erlangen Sie den Nachweis der Sachkunde gemäß Technischer Regel TRBS 3121 im Rahmen für alle Aufzugsanlagen gemäß § 1 Abs. 2 der BetrSichV. Sie erlangen die Fachkunde über sicherheitstechnische und organisatorische Anforderungen, die für den Betrieb von Aufzugsanlagen zu erfüllen sind, um den Anforderungen nach § 12 Abs. 3 und 4 der BetrSichV zu genügen. 

Teilnehmerkreis

Betreibende von Aufzugsanlagen, Mitarbeitende aus dem Facility Management, der technischen Gebäudeausrüstung und der Anlagenüberwachung, Hausmeister/-innen, Mitarbeitende von Instandhaltungs- und Wartungsfirmen, Mitarbeitende in Vertrieb, Planung und Konstruktion von Aufzügen, Mitarbeitende, die mit Aufgaben der Personenbefreiung beauftragt sind.

Die in der TRBS 1203 genannten Anforderungen bzgl. Berufsausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit (Ziffer 2.2 bis 2.4) setzen wir voraus.

USP

  • Sachkunde nach TRBS 2181 und 3121
  • Fachkenntnis für Aufzugsanlagen
  • Zusatzqualifikation für Aufzugswärter und Aufzugswärterinnen

Programm

10.11.2026
09:00—16:00
Befähigte Person Aufzugsanlagen

Referenten

Ralph Klein

Wissens-Jongleur® Ralph Klein, Stuttgart

Ralph Klein hat sein Berufsleben über das Handwerk begonnen. Er war in verschiedenen großen und kleinen, ja selbst in kleinst Unternehmen im Handwerk und der Industrie tätig. Ein Abstecher zu einer Behörde, in einer nicht ganz alltäglichen Welt einer Justizvollzugsanstalt, runden die vielseitigen Facetten des bisherigen Berufsweges ab. Sein Motto lautet: „Wer aufhört besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein“. Ralph Klein hat Beruf und Hobby verbunden. In eindrucksvoller Weise schafft er es, mit Wissen zu jonglieren. Mit seiner Beratungsfirma Wissens-Jongleur™ ist er bereits in Unternehmen auf den Gebieten Arbeitssicherheit, Abfall und Gefahrgut tätig. Er vermittelt sein Wissen im Rahmen von Schulungen, Fach- und Impulsvorträgen. Auf Messen ist er ein gern gesehener Redner, der bei seinen Schulungen und Vorträgen das Publikum auch bei den trockensten Themen motiviert.

  • Staatlich anerkannter Betriebswirt des Handwerks
  • Meister im Elektrotechnik-Handwerk
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Geprüfter EHS-Manager
  • SGA-Managementbeauftragter (ISO 45001)
  • Leitender Auditor SGA-Managementsystem (DIN ISO 45001 1st, 2nd und 3rd Party)
  • Gefahrgutbeauftragter
  • Immissionsschutzbeauftragter
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Abfallbeauftragter
  • Brandschutzbeauftragter
  • Zertifizierter Scrum Master

Hinweise

Die Veranstaltung ist geeignet als Fortbildung im Sinne des § 5 Abs. 3 ASIG und wird mit 1 VDSI Weiterbildungspunkt für Arbeitsschutz bewertet.

Preise

Präsenz-Teilnahme
ab 950,00 €*
HDT-Mitglieder
ab 850,00 €*
Online-Teilnahme
ab 950,00 €*
HDT-Mitglieder
ab 850,00 €*

mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme

Termine

Inhouse

"Seminar nach Maß" – Diesen Inhalt oder weitere Themen als maßgeschneidertes Seminar – Sprechen Sie uns an!

Ansprechpartner

Organisatorische Fragen:
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Fachliche Fragen:
Ute Jasper
U.Jasper@hdt.de
+49 201 1803-239

Infos zu unseren Veranstaltungen

Auf Wunsch konzipieren wir für Sie auch spezielle Online-Seminare nach Maß sowie virtuelle Inhouse-Seminare für Ihr Unternehmens­team.
Nutzen auch Sie die Sommermonate, um Ihr Wissen an ausgesuchten Veranstaltungsorten aufzufrischen oder sich neue Qualifikationen anzueignen. 

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VeranstaltungsortHaus der Technik e.V.
TeilnahmegebührAb 920,00 €