
Essener Explosionsschutztage
Die Essener Explosionsschutztage werden im HDT in Kooperation mit namhaften Partnern und renommierten Referenten (Praxisbeiträgen von Brandversicherern, Feuerwehren, Universitäten und Herstellern) seit mehr als zehn Jahren durchgeführt und gelten als DIE berufliche Weiterbildung im Explosionsschutz.
Das Ziel der Essener Explosionsschutztage ist, Fachleuten und Interessenten umfassende Informationen und Anregungen zu den derzeit wichtigen Themen im Explosionsschutz anzubieten. Schwerpunkte der Tagung sind Praktische Erfahrungen und deren Umsetzung. Namhafte Unternehmen kommen ebenso zu Wort wie einzelne Ministerien und Institute. Ergänzend wird eine anschauliche Praxisdemonstration zum ExSchutz angeboten, um die Gefahren bei der täglichen Arbeit zu verdeutlichen. Im Anschluss zu jedem Vortrag ist eine kurze Diskussion eingeplant, am Ende jedes Tages eine kleine Podiumsdiskussion. Auch kommt immer ein Rechtsanwalt zu Wort, der über Rechte und Pflichten im Explosionsschutz aufklärt.
Am ersten Abend findet ein „Come Together“ mit Abendessen statt, bei dem Sie Ihre Erfahrungen mit den Referenten und den anderen Teilnehmern in angenehmem Ambiente austauschen können. Hier werden alle Themen rund um ExSchutz, ATEX, Brandschutz und Sicherheit diskutiert.
Es findet eine fachbegleitende Ausstellung statt, bei der Firmen und Unternehmen neueste Produkte und Entwicklungen präsentieren. Fragen zur Ausstellung richten Sie bitte an Dipl.-Ing. Kai Brommann k.brommann@hdt.de
Explosionsschutz in der Praxis:
Dr. Patrick Dyrba, Tagungsleiter der Essener Explosionsschutztage, spricht über Highlights und die besondere Bedeutung der Tagung für die berufliche Weiterbildung im Explosionsschutz:
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Mehr InformationenZum Thema
Explosionen stellen eine Existenzbedrohung für Unternehmen dar, die mit entzündbaren Gasen, Dämpfen, Aerosolen oder Stäuben umgehen. Das Schadensausmaß ist nicht zuletzt wegen der folgenden Betriebsunterbrechung unfassbar; häufig sind auch Menschenleben und die Umwelt gefährdet. Prävention gilt deshalb als das absolute A und O im Explosionsschutz. Die Maßnahmen zur Umsetzung des vorbeugenden Explosionsschutzes sind technisch sehr anspruchsvoll, die rechtlichen Auflagen/Versicherungsauflagen sehr umfassend. In der zweitägigen Tagung werden die Maßnahmen des vorbeugenden Explosionsschutzes aus verschiedenen Gesichtspunkten und Betrachtungswinkeln erläutert und umfassende Hilfestellungen gegeben. Mögliche Ursachen für Explosionen werden dargestellt und die Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Reduzierung des möglichen Schadensausmaßes aufgezeigt (primärer, sekundärer und tertiärer Explosionsschutz). Ein renommiertes und praxiserfahrenes Team gibt hilfreiche Anregungen.
Zielsetzung
Bei den Essener Explosionsschutztagen wird aktuelles Wissen im Ex-Schutz praxisnah dargestellt. Neue rechtliche Grundlagen werden komprimiert erläutert, es werden Hilfestellungen für die Umsetzung im betrieblichen Explosionsschutz gegeben. Der Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen, bekannten Referenten, Ausstellern und Teilnehmern erleichtert das Netzwerken rund um das Thema Explosionsschutz.
Teilnehmerkreis
Explosionsschutzbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Unternehmer, Betriebliche Fach- und Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte, Betriebs- und Personalräte, Aufsichtspersonen (TAB) der Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsichtsbeamte, Sonstige Interessierte.
Programm
Erläuterungen zum Ablauf,
Kurzvorstellung der Aussteller
Referenten
- M. Sc., ARU Ingenieurgesellschaft mbH | Lingen
- Leiter des Bereichs Explosionsschutz
- Studium im Maschinenbau
- Über 2 Jahre beratende Dienstleitung von Unternehmen diverser
- Industriebranchen• Zur Prüfung befähigte Person nach §15 Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.3 BetrSichV
- Fachmanager Explosionsschutz (Zertifizierung von Dyrba Explosionsschutz
- Bildung und Beratung)
- Referent bei der Umweltakademie Fresenius, VGBE, HDT
Germersdorf BERATUNG, Hannover
Thorsten Germersdorf unterstützt Hersteller bei der Konformität Ihrer Ex- Produkte und beim Aufbau von schlanken und wirksamen Qualitätsmanagementsystemen. Betreiber von (überwachungsbedürftigen) Ex-Anlagen finden ebenfalls Beratung bzgl. der Fragestellungen rund um den sicheren Betrieb.
Thorsten Germersdorf ist berufener ATEX/IECEx Lead Auditor und für verschiedene akkreditierte Prüfstellen tätig.
Bekannt auch als Urheber des kostenfreien eLearning Formats "ExKurs 120", in dem auf diversen Plattformen (z. B. YouTube) kostenfreie Inhalte rund um den Explosionsschutz veröffentlicht werden.
Das Ing.-Büro GERMERSDORF BERATUNG wurde im Mai 2015 gegründet und hat seinen Sitz am schönen Maschsee im Herzen von Hannover.
- Studium Maschinenbau an der Universität und Gesamthochschule Paderborn mit Richtung Fertigungstechnik
- 1991 bis 2001 Tätigkeit als Vertriebs- und Beratungsingenieur im Bereich konstruktiver Explosionsschutz bei Fike, Mannheim
- 2001 bis 2004 Gutachter für Explosionsschutz bei der DMT; Dortmund
- Ende 2004 Wechsel in Projektierung und Vertrieb zur Firma KIDDE-DEUGRA, jetzt IEP Technologies GmbH, Ratingen für den Bereich Explosionsschutz
- Seit 2007 aktive Mitarbeit im Fachgremium der VDI zur Erstellung der Richtlinie VDI 2263 Blatt 7 und 8 für Brand- und Explosionsschutz an Sprühtürmen und Elevatoren; seit 2016 Mitarbeit bei der grundlegenden Überarbeitung an allen Richtlinien der Reihe VDI 2263
Seit 2002 prüfe ich mit Leidenschaft die Explosionssicherheit von Anlagen. Im Jahr 2020 hat sich eine neue Leidenschaft hin zur Cybersicherheit in Anlagen entwickelt. Beim TÜV Rheinland Industrie Service GmbH bilde ich die Schnittstelle zwischen den Sachverständigen und Betreibern von Anlagen und den IT/OT Experten der TÜV Rheinland I-sec GmbH.
- Studium zum Wirtschaftsingenieur für Verfahrens uns Energietechnik in Magdeburg
- 1 jähriges Praktikum im Zuge des Studiums bei Volkswagen Nutzfahrzeuge in Wolfsburg in der Projektleitung
- Ab 2016 technischer Vertrieb Außendienst Braunschweiger Flammenfilter GmbH
Er arbeitet seit seinem Studium des Brand- und Explosionsschutzes am Fachbereich Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertal als Fachlehrer für das Institut für Sicherheits- und Gefahrentraining. Als Dozent ist er für Fachhochschulen und Universitäten, für weitere technische Bildungseinrichtungen und Berufsgenossenschaften, sowie als Lehrbeauftragter im Studiengang Security & Safety Engineering der Hochschule Furtwangen tätig. Weiterhin ist er 1. Vorsitzender des Vereins der Brandschutzbeauftragten in Deutschland e.V. (VBBD)und Mitglied im Referat 9 - Betriebliches Gefahrenabwehr- und Krisenmanagement des Technisch- wissenschaftlichen Beirates der Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb.
Kanzlei für Produkt- und Umweltrecht, Hennef
Stefanie Beste hat deutsches und französisches Recht in Bonn und Saarbrücken studiert und nach ihrem Abschluss zunächst als Freie Mitarbeiterin der Public Defender Association in Seattle gearbeitet. Seit 2002 ist sie als Rechtsanwältin für Umwelt- und Technikrecht tätig, zunächst als Mitarbeiterin und Partnerin der Sozietät Hoffmann Liebs in Düsseldorf und seit 2018 in ihrer eigenen Kanzlei für Umwelt- und Produktrecht in Hennef. Sie berät Unternehmen insbesondere zu den Schwerpunkten Anlagensicherheit und Produkthaftungsrecht.
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereich 2.1 Explosionsschutz Gase, Stäube
- Ingenieurstudium des Maschinenbaus in Berlin
- nach Industrietätigkeit seit 1991 in der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) tätig
- Forschungstätigkeiten in der Wasserstofftechnologie und im Explosionsschutz, Bereich nichtelektrischer Zündquellen und LiIonBatt.
- Forschungsleiter im Bereich mechanisch erzeugter Funken
- Bearbeitung von Prüfaufträgen, u.a. Werkzeuge für den Ex-Bereich
- Gutachtertätigkeit
- Beratung von Industrie und Fachbehörden
- Mitarbeit in der internationalen Normung im Bereich des nichtelektrischen Explosionsschutzes
- die BAM leistet als Kompetenzzentrum „Sicherheit in Technik und Chemie“ einen entscheidenden Beitrag zur Entwicklung der deutschen Wirtschaft
Fachmanager Explosionsschutz, Adaptive Learning Engineer, Dyrba Explosionsschutz, Bad Schönbornn
Patrick Dyrba studierte nach einer kaufmännischen und technischen Ausbildung an der Hochschule Heidelberg Wirtschaftsingenieurwesen. Schon im Rahmen seiner Diplomarbeit beschäftigte er sich mit dem Thema Explosionsschutz und war an der Entwicklung eines Staubkonzentrationsmessgerätes zur messtechnischen Abschätzung vorliegender Staubexplosionsgefahren beteiligt. Seine berufliche Kariere startete er bei der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe im Fachbereich Lärm und Vibration. Er war in der Prüf- und Zertifizierungsstelle als Prüfer und Zertifizierer für persönliche Schutzausrüstung „Stech- und Schnittschutz“ tätig und absolvierte berufsbegleitend sein Masterstudium auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes an der Dresden International University (DIU) in Dresden. Seit April 2019 ist er gemeinsam mit seinem Vater im Explosionsschutz tätig und promoviert an der TU-Dresden im Bereich Berufspädagogik zum Thema „Qualifizierung im Explosionsschutz.
Hinweise
Die Veranstaltung ist vom Verband Deutscher Sicherheitsingenieure e.V. mit drei VDSI-Brandschutz- und zwei VDSI-Arbeitsschutz-Weiterbildungspunkten anerkannt.
Bei YouTube: Essener Explosionsschutztage im HDT
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Häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Explosionsschutz
1. Was gehört alles zum Explosionsschutz?
Der Explosionsschutz umfasst alle technischen, organisatorischen und konstruktiven Maßnahmen, die das Entstehen von gefährlichen Explosionen verhindern oder deren Auswirkungen begrenzen. Ziel ist der Schutz von Menschen, Anlagen und der Umwelt.
Fachlich wie rechtlich wird der Explosionsschutz in drei aufeinander aufbauende Säulen unterteilt. Im Detail sieht das dreistufige Schutzprinzip (primär, sekundär, tertiär) folgendermaßen aus:
- Primärer Explosionsschutz: Vermeidung oder Einschränkung von brennbaren Stoffen und die Verhinderung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Atmosphären zum Beispiel durch Lüftung oder Inertisierung).
- Sekundärer Explosionsschutz: Verhindern des Wirksamwerdens potenzieller Zündquellen beispielsweise durch den Einsatz zertifizierter, funkenfreier ATEX-Geräte.
- Tertiärer (konstruktiver) Explosionsschutz: Begrenzung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unschädliches Maß zum Beispiel mittels explosionsfester Bauweise oder durch Druckentlastungssysteme, falls die primären und sekundären Maßnahmen versagen.
Zusätzlich gehören auch organisatorische Maßnahmen wie das Erstellen eines Explosionsschutzdokuments, die Zoneneinteilung sowie regelmäßige Mitarbeiterschulungen dazu. Relevant ist dies überall dort, wo mit brennbaren Gasen, Dämpfen oder Stäuben gearbeitet wird – wie in der Chemie-, Holz-, Lebensmittel- oder Recyclingindustrie.
2. Welche gesetzlichen Vorschriften gelten im Explosionsschutz?
In Deutschland basiert der Explosionsschutz auf einem ineinandergreifenden System aus europäischen Richtlinien, nationalen Gesetzen, Verordnungen und konkretisierenden technischen Regeln. Zu den wichtigsten rechtlichen Grundlagen für Betreiber zählen:
- Europäische Vorgaben: Die ATEX-Betreiberrichtlinie 1999/92/EG und die Herstellerrichtlinie 2014/34/EU.
- Nationale Verordnungen: Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt die Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen vor Ort. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) steuert die sichere Verwendung von Arbeitsmitteln sowie die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen von Ex-Anlagen.
- Verbindliche Technische Regeln: Diese konkretisieren die Verordnungen und lösen die sogenannte Vermutungswirkung aus (wer sie einhält, handelt rechtssicher). Dazu gehören die TRGS (Technische Regeln für Gefahrstoffe) und die TRBS (Technische Regeln für Betriebssicherheit).
- Berufsgenossenschaftliche Regeln: Ergänzende Praxisleitfäden wie die DGUV Regel 113-001 (Ex-Schutz-Regeln).
Im Hinblick auf den internationalen Handel ist darüber hinaus folgendes zu sagen: Die globalen IECEx-Standards harmonisieren die Prüfung von Ex-Geräten weltweit, gelten in Europa aber über die harmonisierten EN-Normen.
3. Was versteht man unter einem Explosionsschutzdokument?
Das Explosionsschutzdokument ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Sicherheitsdokument. Der Arbeitgeber muss es vor Aufnahme der Tätigkeiten erstellen, wenn in seinem Betrieb explosionsgefährdete Bereiche vorhanden sind. Gesetzlich verankert ist diese Pflicht im § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Es dient als Nachweis, dass die Explosionsrisiken ermittelt und angemessene Schutzmaßnahmen ergriffen wurden. Das Dokument muss zwingend folgende Inhalte abbilden:
- Gefährdungsbeurteilung: Ermittlung und Bewertung der Explosionsrisiken für jeden Arbeitsbereich.
- Ex-Zoneneinteilung: Einteilung der Bereiche in Zonen für Gase (Zonen 0, 1, 2) und Stäube (Zonen 20, 21, 22) inklusive eines Zonenplans.
- Zündquellenanalyse: Identifikation und Bewertung potenzieller Zündquellen (z. B. heiße Oberflächen, statische Elektrizitä).
- Technische Schutzmaßnahmen: Nachweis über den Einsatz sicherer Geräte (z. B. ATEX-Zertifikate) sowie Lüftungs- oder Überwachungssysteme.
- Organisatorische Maßnahmen: Vorgaben zu Mitarbeiterschulungen, Arbeitsfreigaben (Erlaubnisscheine) und Betriebsanweisungen.
Wichtig für die Praxis: Das Explosionsschutzdokument ist kein statischer Ordner. Es muss bei jeder baulichen, verfahrenstechnischen oder stofflichen Änderung unverzüglich aktualisiert und im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für wiederkehrende Prüfungen vorgelegt werden.
4. Was regelt die ATEX-Richtlinie?
Unter dem Begriff „ATEX“ (abgeleitet von Atmosphères Explosibles) ist der Explosionsschutz innerhalb der Europäischen Union geregelt. Es handelt sich dabei um zwei grundlegende Richtlinien, welche die Anforderungen an Geräte, Arbeitsbereiche und Schutzsysteme in explosionsgefährdeten Bereichen definieren.
- Für Hersteller (ATEX 2014/34/EU): Diese Richtlinie legt die Sicherheitsanforderungen für Geräte und Schutzsysteme fest, welche in explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen sollen. Typische Beispiele sind Motoren, Leuchten sowie Pumpen). Die Produkte müssen ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und tragen das markante CE-Zeichen und das Ex-Zeichen.
- Für Betreiber und Arbeitgeber (ATEX 1999/92/EG – oft auch ATEX 153 genannt): Diese Richtlinie regelt die Mindestanforderungen zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer. Sie verpflichtet Betreiber dazu, Arbeitsstätten in Ex-Zonen einzuteilen, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
In Deutschland werden diese europäischen Vorgaben vor allem durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) für Hersteller und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Betreiber in nationales Recht umgesetzt.
5. Ist eine ATEX-Zulassung auch für nicht-elektrische Geräte vorgeschrieben?
Interessanterweise haben wir es hier mit einem der häufigsten Irrtümer zu tun: Viele Betreiber glauben, ATEX gelte lediglich für alles, das mit Strom funktioniert und einen Stecker besitzt. Mechanische Geräte können jedoch durch Reibung oder Heißlaufen ebenso wirksame Zündquellen sein. Seit dem Inkrafttreten der ATEX-Richtlinien müssen daher auch rein mechanische, pneumatische oder hydraulische Geräte wie Getriebe, Kupplungen, Bremsen, Pumpen oder Förderbänder für den Einsatz in Ex-Zonen zertifiziert sein. Der Hersteller muss hierfür jeweils eine Zündgefahrenbewertung durchführen und nachweisen, dass ein Gerät im Normalbetrieb und bei vorhersehbaren Störungen weder mechanische Funken erzeugt noch gefährliche Oberflächentemperaturen entwickelt.
6. Für welche Branchen ist ein besonderer Explosionsschutz erforderlich?
Explosionsschutz ist für eine große Zahl von Industriebereichen relevant. Zu den Branchen, für die der Explosionsschutz eine ganz besonders wichtige Rolle spielt, gehören:
- Chemie- und Pharmaindustrie: Verarbeitung von Lösungsmitteln, Alkoholen und chemischen Rohstoffen.
- Öl-, Gas- und Petrochemie: Umgang mit leicht entzündlichen Kraftstoffen, Gasen und Raffinerieprodukten.
- Zukunftsenergien & Wasserstofftechnologie: Erzeugung (Elektrolyse), Transport und Speicherung von Wasserstoff.
- Energieversorgung & Entsorgung: Biogasanlagen (Methan), Klärwerke (Faulgase) und Kraftwerke mit Kohlestaub.
- Holz- und Metallverarbeitung: Entstehen von feinen, hochentzündlichen Holzstäuben oder Aluminium-/Magnesiumstäuben.
- Lebens- und Futtermittelindustrie: Große Explosionsrisiken durch organische Stäube wie Mehl, Zucker, Kakao oder Getreide in Silos und Mühlen.
- Recycling- und Abfallwirtschaft: Sortieranlagen, Altreifen-Recycling oder die Verarbeitung von Batterien und Elektroschrott.
- Handwerk und Oberflächentechnik: Lackierbetriebe (Lösungsmitteldämpfe), Schreinereien und Kfz-Werkstätten.
7. Was ist der Unterschied zwischen einer Verpuffung, einer Explosion und einer Detonation?
Diese drei Begriffe werden im Alltag oft fälschlicherweise als Synonyme verwendet. Für die Auslegung von Schutzmaßnahmen ist die genaue physikalische Unterscheidung jedoch von fundamentaler Bedeutung. Wir möchten an dieser Stelle kurz darauf eingehen.
Die Unterscheidung zwischen Verpuffung, Explosion und Detonation basiert auf der Flammengeschwindigkeit und dem daraus resultierenden Druckaufbau:
Verpuffung: Die langsamste Form. Die Flammengeschwindigkeit liegt im Zentimeter- bis Meter-pro-Sekunde-Bereich. Der Druckanstieg ist moderat, kann in geschlossenen Räumen aber dennoch Schaden anrichten.
Explosion: Die Flammengeschwindigkeit erreicht Schallgeschwindigkeit. Es entsteht ein zerstörerischer Druckstoß (meist bis zu 10 bar im geschlossenen Behälter).
Detonation: Die extremste Form. Die Flamme breitet sich mit Überschallgeschwindigkeit (mehrere Kilometer pro Sekunde) als Stoßwelle aus. Die Drücke sind extrem hoch und zerstören selbst massivste Stahlkonstruktionen. Der konstruktive Explosionsschutz stößt hier deshalb an seine Grenzen.
8. Welchem Zweck dienen Ex-Zonen?
Die Einteilung in Ex-Zonen dient der Klassifizierung von explosionsgefährdeten Bereiche nach ihrer tatsächlichen Gefahrenwahrscheinlichkeit. Dadurch können Schutzmaßnahmen gezielt, wirtschaftlich und risikogerecht umgesetzt werden, anstatt pauschal die höchsten Sicherheitsstufen für eine gesamte Anlage vorschreiben zu müssen.
Konkret erfüllen die verschiedenen Ex-Zonen folgende Zwecke:
- Festlegung der Gerätekategorie: Die jeweilige Zone bestimmt rechtlich bindend, welche Betriebsmittel lokal eingesetzt werden dürfen. Je gefährlicher beziehungsweise gefährdeter die Zone, desto höher sind die Anforderungen an den Explosionsschutz des Geräts.
- Maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen: Diese ermöglichen die gezielte Planung von technischen Maßnahmen wie beispielsweise der Verwendung von Absauganlagen genau dort, wo Gase austreten, sowie von organisatorischen Vorgaben wie Rauch- und Zündverbote.
- Kosteneffizienz: Betreiber müssen teure, spezialisierte ATEX-Geräte nur dort einsetzen und warten, wo tatsächlich ein konkretes Risiko besteht, während in der weiteren Umgebung Standardgeräte ausreichend sein können. Grundsätzlich wird zwischen Gasen und Dämpfen auf der einen und brennbaren Stäuben auf der anderen Seite unterschieden:
- Gase, Dämpfe, Nebel: Zone 0 (ständig/häufig vorhanden), Zone 1 (gelegentlich vorhanden), Zone 2 (selten/kurzzeitig vorhanden).
- Brennbare Stäube: Zone 20 (ständig/häufig vorhanden), Zone 21 (gelegentlich vorhanden), Zone 22 (selten/kurzzeitig vorhanden).
9. Welche Pflichten gelten im Zusammenhang mit Fremdfirmen in Ex-Zonen?
Ein Großteil der realen Unfälle und Explosionen in der Industrie passiert bei Instandhaltungs- oder Umbauarbeiten durch externe Dienstleister, die die lokalen Gefahren nicht oder nicht ausreichend genau kennen. Deshalb gilt eine strenge Koordinierungspflicht für den Einsatz von Fremdfirmen nach § 6 der Gefahrstoffverordnung und § 13 der Betriebssicherheitsverordnung. Der Anlagenbetreiber bleibt für die Gesamtsicherheit verantwortlich und muss die Mitarbeitenden der Fremdfirma nachweislich über die genauen Grenzen der Ex-Zonen und die dortigen Gefahren unterweisen. Gefährliche Arbeiten sind außerdem über ein schriftliches Arbeitsfreigabesystem (Erlaubnischein / Heißarbeitsgenehmigung) zu regeln.
Ferner muss durch den Anlagenbetreiber ein Koordinator benannt werden, der die Arbeiten überwacht und befugt ist, bei Sicherheitsverstößen die Arbeiten sofort zu stoppen.
10. Welche Rolle spielt Prozesssicherheit im Explosionsschutz?
Prozesssicherheit ist gewissermaßen das Fundament des vorbeugenden Explosionsschutzes. Während der klassische Explosionsschutz häufig am Ende der Kette ansetzt, sorgt Prozesssicherheit dafür, dass gefährliche Betriebszustände, die zu einer Explosion führen könnten, überhaupt erst entstehen. Konkret steuert und überwacht Prozesssicherheit die physikalischen und chemischen Abläufe einer Anlage.
Die zentrale Rolle der Prozesssicherheit im Explosionsschutz zeigt sich in folgenden Punkten:
- Verhinderung kritischer Zustände (Primärer Ex-Schutz): Prozessleittechnik überwacht Parameter wie Temperatur, Druck und Durchfluss. Sie verhindert beispielsweise, dass ein Reaktor überhitzte Dämpfe freisetzt oder der Sauerstoffgehalt in einer inertisierten Anlage ansteigt.
- Funktionale Sicherheit (MSR/SIL): Sicherheitsgerichtete Systeme (Sicherheitssteuerungen) greifen vollautomatisch ein, wenn Grenzwerte überschritten werden. Sie fahren die Anlage rechtzeitig in einen sicheren Zustand herunter, bevor es zur Explosion kommt.
- Vermeidung verfahrenstechnischer Zündquellen: Sie verhindert mechanisches Heißlaufen von Pumpen (Trockenlaufschutz) oder unzulässige elektrostatische Aufladungen.
- Ganzheitliches Sicherheitsmanagement: Sie verbindet das technische Design der Anlage mit organisatorischen Prozessen wie dem Änderungsmanagement, damit Modifikationen an der Anlage nicht unbemerkt das Explosionsrisiko erhöhen.
11. Welche Zündquellen können Explosionen verursachen?
Eine Explosion wird dadurch ausgelöst, dass eine wirksame Zündquelle auf eine explosionsfähige Atmosphäre trifft. Explosionsschutz verfolgt naturgemäß das Ziel, dies zu verhindern. Im industriellen Explosionsschutz findet die Identifikation entsprechender Gefahren über eine systematische Zündquellenanalyse statt – und zwar nach der Norm DIN EN 1127-1. Diese unterscheidet 13 potenzielle Zündquellenarten. In der Praxis kommen folgende Zündquellenarten am häufigsten vor:
- Heiße Oberflächen, erhitzt durch Prozesse, Reibung oder Fehlfunktionen.
- Flammen und heiße Gase aus offenen Feuerstätten und brennende Partikel, die etwa bei Schweiß- und Schneidarbeiten entstehen.
- Mechanisch erzeugte Funken durch Reib-, Schlag- oder Schleifvorgänge.
- Schaltfunken beim Betätigen von Lichtschaltern, Steckvorrichtungen oder durch lockere Verbindungen von Kabeln.
- Elektrostatische Entladungen beim schnellen Umfüllen von Flüssigkeiten und Schüttgütern oder durch nicht geerdete Personen.
- Rückströme aus Stromnetzen oder vagabundierende Ströme in Metallkonstruktionen.
- Direkte Einschläge oder induzierte Spannungen durch Blitzeinschläge in der Umgebung.
12. Warum sind Staubexplosionen besonders gefährlich?
Staubexplosionen werden in der Praxis oft unterschätzt. Der Grund: Die beteiligten Stoffe – Mehl oder Holz zum Beispiel – gelten im Alltag vielfach als völlig harmlos. Allerdings können sie aus zwei physikalischen Gründen eine verheerende Wirkung entfalten:
- Kettenreaktion (Sekundärexplosion): Eine oft kleine Primärexplosion in einer Maschine wirbelt durch die Druckwelle abgelagerten Staub im gesamten Raum auf. Dieser frisch aufgewirbelte Staub entzündet sich sofort. Diese Folgeexplosionen sind meist um ein Vielfaches stärker und können ganze Fabrikhallen zerstören.
- Größe der Oberfläche: Je feiner ein Staub gemahlen ist, desto größer ist seine Oberfläche im Verhältnis zu seinem Volumen. Dadurch reagiert der Staub extrem schnell und explosionsartig mit dem Luftsauerstoff.
13. Was versteht man unter dem Explosions-Pentagramm?
Dem Begriff „Explosions-Pentagramm“ begegnet man als Merkhilfe für die fünf Faktoren, die für eine Staubexplosion zusammenkommen müssen: brennbarer Staub, Sauerstoff, eine Zündquelle, die richtige Verteilung (Aufwirbelung) und ein enger Raum (Einschluss).
Besonders gefährdet sind in dieser Hinsicht Silos, Filteranlagen und Förderbänder in der Holz- und Metallverarbeitung (Aluminium-/Magnesiumstaub), der Lebens- und Futtermittelindustrie (Mehl, Getreide, Zucker, Kakao) sowie in der Chemie- und Kunststoffindustrie.
14. Wofür steht IECEx?
Die Abkürzung IECEx steht für International Electrotechnical Commission System for Certification to Standards Relating to Equipment for Use in Explosive Atmospheres. Dahinter verbirgt sich das weltweit führende, multilaterale Zertifizierungssystem für Produkte, Dienstleistungen und Kompetenzen im Explosionsschutz. Der Hauptzweck von IECEx ist die Harmonisierung des globalen Marktes nach dem Prinzip: Ein Zertifikat, eine Prüfung – weltweit akzeptiert.
Die wichtigsten Aspekte für die Praxis sind:
- Internationaler Handel: Hersteller müssen ihre Geräte nicht für jedes Exportland neu prüfen lassen. Ein IECEx-Zertifikat wird von über 30 teilnehmenden Mitgliedsstaaten (darunter die USA, China, Australien und Südkorea) direkt oder über ein vereinfachtes nationales Verfahren anerkannt.
- Verhältnis zu ATEX: In der Europäischen Union bleibt die ATEX-Zertifizierung rechtlich zwingend vorgeschrieben. Allerdings basiert IECEx auf denselben technischen Normen, weshalb sich IECEx-Prüfberichte schnell und kostengünstig in ein europäisches ATEX-Zertifikat umwandeln lassen.
- Mehr als nur Geräte: Das System zertifiziert nicht nur Hardware (IECEx Equipment Scheme), sondern auch die Fachkompetenz von Personen (IECEx Personnel Scheme) sowie Dienstleister wie Reparaturwerkstätten (IECEx Service Facilities Scheme).
15. Warum sind Explosionsschutz-Fachkonferenzen und Explosionsschutz-Tagungen so wichtig?
Fachkonferenzen und Tagungen im Bereich Explosionsschutz sind weit mehr als reine Informationsveranstaltungen. Sie erfüllen für Unternehmen eine wichtige rechtliche Funktion. Da der Explosionsschutz ein hochgradig regulierter und sich technisch schnell entwickelnder Sicherheitsbereich ist, bieten diese Plattformen eine Reihe unverzichtbare Vorteile:
- Erhalt der gesetzlich geforderten Fachkunde: Gesetze wie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verlangen, dass Personen, die Ex-Anlagen prüfen oder das Explosionsschutzdokument erstellen, über eine aktuelle Fachkunde verfügen. Die Teilnahme an Fachtagungen dient Betrieben als offizieller Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen, dass ihr Personal auf dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik geschult ist.
- Frühwarnsystem für Normenänderungen: Die europäische und internationale Normung ist permanent im Wandel. Auf Tagungen referieren vielfach Experten direkt aus den Normungsgremien, sodass Unternehmen frühzeitig auf kommende Verschärfungen reagieren können.
- Einblick in technische Innovationen: Hersteller präsentieren dort häufig neueste Produktentwicklungen, die den primären, sekundären oder konstruktiven Explosionsschutz effizienter und nicht selten kostengünstiger machen.
- Praxistransfer und Rechtssicherheit: Durch Praxisberichte anderer Betriebe und den direkten Dialog mit Vertretern von Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften und zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) lassen sich Grauzonen im eigenen Betrieb rechtssicher auflösen.
16. Welche typischen Inhalte werden in einer Explosionsschutz-Weiterbildung vermittelt?
Die Inhalte verschiedener Explosionsschutz-Schulung variieren naturgemäß – auch in Abhängigkeit vom genauen Schwerpunkt und dem Vorwissen der Teilnehmenden. Dennoch lassen sich allgemeine Aussagen treffen. In professionellen Weiterbildungen werden meist folgende Themenblöcke behandelt:
- Physikalische & chemische Grundlagen: Entstehungsvoraussetzungen einer Explosion (Explosionsdreieck/-pentagramm), Kenngrößen von Gasen, Dämpfen und Stäuben (Flammpunkt, Zündtemperatur, Mindestzündenergie, Explosionsgrenzen und so weiter).
- Rechtlicher Rahmen & Dokumentation: Richtige Anwendung der ATEX-Richtlinien, der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Praxisnahe Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, die Zoneneinteilung sowie der Aufbau eines rechtssicheren Explosionsschutzdokuments.
- Technische Umsetzung & Geräteauswahl: Systematische Zündquellenanalyse, Funktionsweise der verschiedenen Zündschutzarten, korrektes Entschlüsseln und Prüfen von ATEX-Gerätekennzeichnungen etc.
- Betrieb, Prüfung & Instandhaltung: Vorgaben für die sichere Wartung und Reparatur in Ex-Bereichen, Vergabe von Arbeitsfreigaben (Erlaubnisscheine) sowie der Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durch befähigte Personen.
17. Warum ist regelmäßige Weiterbildung im Explosionsschutz unverzichtbar?
Im Explosionsschutz ist kontinuierliche Weiterbildung keine Option, sondern eine vielfach geregelte Notwendigkeit. Da sich Normen und der Stand der Technik permanent weiterentwickeln, verfällt einmal erworbenes Wissen, das nicht laufend aktualisiert wird, sehr schnell. Eine regelmäßige Auffrischung ist mindestens aus folgenden Gründen unverzichtbar:
- Erhalt des Rechtsstatus (Befähigte Person): Nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dürfen Prüfungen an Ex-Anlagen nur von „befähigten Personen“ durchgeführt werden. Das Gesetz fordert explizit eine aktuelle Fachkunde. Ohne regelmäßige Nachschulung geht dieser Status verloren, wodurch durchgeführte Prüfungen rechtlich ungültig sind.
- Schutz vor persönlicher Haftung (Organisationsverschulden): Kommt es zu einem Schadensfall und das Unternehmen kann keine aktuellen Schulungsnachweise des Fachpersonals vorlegen, drohen der Geschäftsführung und den verantwortlichen Managern empfindliche Strafen. Darüber hinaus ist der Verlust des Versicherungsschutzes möglich und wahrscheinlich.
- Beherrschung neuer Technologien: Die Industrie wandelt sich rasant – beispielsweise durch den Einzug der Wasserstofftechnologie oder moderner, vernetzter Digital-Sensorik (IoT) in Ex-Zonen. Nicht zu vergessen: KI im Explosionsschutz als eines der ganz neuen Themen. Gezielte Weiterbildungen, wie sie das HDT anbietet, stellen sicher, dass neue Gefahrenpotenziale im Betrieb sofort erkannt werden.
- Sensibilisierung gegen Betriebsblindheit: Regelmäßige Schulungen frischen das Risikobewusstsein der Belegschaft immer wieder auf und verhindern einen leichtsinnigen Umgang mit Sicherheitsvorschriften im hektischen Arbeitsalltag.
18. Für wen speziell ist eine Explosionsschutz-Weiterbildung sinnvoll?
Tatsächlich ist die regelmäßige Explosionsschutz-Weiterbildung für jeden, der Verantwortung für die Sicherheit von Menschen und Anlagen in potenziell explosionsgefährdeten Bereichen trägt, sehr sinnvoll und oft auch rechtlich gefordert.
Um die Frage noch etwas spezifischer zu beantworten: Die Zielgruppen von Explosionsschutz-Weiterbildungen lassen sich folgenden Bereichen zuordnen:
- Anlagenbetreiber, Geschäftsführer und Produktionsleiter als Verantwortliche, die durch die regelmäßige Weiterbildung Haftungsrisiken (Organisationsverschulden) vermeiden.
- Ingenieure, Planer und Konstrukteure, die neue Anlagen konzipieren oder bestehende Systeme umbauen.
- HSE- / EHS-Manager sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa), die Gefährdungsbeurteilungen erstellen.
- Explosionsschutzbeauftragte, die als zentrale Wissensträger im Betrieb fungieren.
- Befähigte Personen nach BetrSichV, die gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen vor der Inbetriebnahme oder wiederkehrende Prüfungen an Ex-Anlagen durchführen müssen.
- Sachverständige, Auditoren und Behördenvertreter beispielsweise von der Gewerbeaufsicht oder aus den Berufsgenossenschaften.
- Ausführendes Personal vor Ort wie beispielsweise Instandhalter, Schlosser, Elektriker und Techniker, die Wartungs- und Reparaturarbeiten an Geräten in Ex-Zonen durchführen. Und nicht zu vergessen: Anlagenfahrer und Schichtführer, die den Betrieb Tag für Tag überwachen und im Ernstfall sofort richtig reagieren müssen.
Preise
mehrwertsteuerfrei, einschließlich veranstaltungsgebundener digitaler Arbeitsunterlagen sowie Catering und Getränken bei Präsenz-Teilnahme
Ausgewählter Termin
Mi. 16.09.2026, 16:45 Uhr
Hollestr. 1
45127 Essen
Digitaler Campus
Ansprechpartner
info@hdt.de
+49 201 1803-1
Kai Brommann
K.Brommann@hdt.de
+49 201 1803-251